jährlich, bei der körperliche, sprachliche oder soziale Defizite festgestellt werden können. Nur dann ist eine Gegensteuerung möglich. (Beifall beim BZÖ.)
Die Generationsgerechtigkeit wurde ja schon angesprochen. Wir sind sehr froh, dass das hier verankert wird, denn die Politik von heute darf nicht auf Kosten der nächsten Generation gehen, was die Überschuldungen et cetera betrifft. Weiters ist begrüßenswert, dass behinderten Kindern auch Rechte zugestanden werden. – Frau Staatssekretärin, ich habe Ihren Ausführungen sehr genau zugehört. Die Fälle Luca und Cain wurden heute schon genannt. Niemand von uns möchte, dass so etwas jemals wieder passiert. Das geht aber nur dann, wenn die Gesetze umgesetzt und auch exekutiert werden.
Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Schenk, Markowitz, Petzner, Bucher und Kollegen betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis spätestens Ende April 2011 einen Gesetzesentwurf auf Basis des weiterzuentwickelnden Ministerialentwurfes 231/ME XXIII. GP vorzulegen, durch den ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt wird.“
*****
Frau Staatssekretärin, ich glaube, Sie sehen das auch so. Deswegen freue ich mich, dass Ihre Abgeordneten-Kollegen bei der Abstimmung unserem Antrag zustimmen werden, denn alles, was in den letzten Tagen, Monaten und Jahren an Kindesmisshandlungen passiert ist, darf nicht mehr geschehen. Deswegen freue ich mich auf breite Unterstützung unseres Antrages. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
13.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Schenk, Markowitz, Petzner, Bucher
Kollegen betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 935/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (1051 d.B.)
Im Besonderen der Tod des dreijährigen Cain aus Voralberg verdeutlicht, dass aus dem Fall Luca keine ausreichenden Lehren gezogen worden sind. So gibt es bis jetzt noch keine ausreichende „Bundes-Rahmenregelung“, die klare Handlungsanordnungen für Fälle von Kindeswohlgefährdung vorschreibt. Vielmehr liegt seit dem Jahr 2008 ein - mittlerweile sehr verwässerter - Gesetzesentwurf zu einem Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz vor, der jedoch noch immer nicht umgesetzt worden ist.
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