Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 114

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Mag. Stefan, Gartelgruber und anderer Abgeord­neter

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Verfas­sungsausschusses über den Antrag 935/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz über die Rechte von Kindern, (93.) Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 20. Jänner 2011

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 1 lautet wie folgt:

„Artikel 1

Jedes ungeborene und geborene Kind, hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Gene­rationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“

Begründung

Der den Kindern einzuräumende verfassungsrechtliche Schutz ist insofern unvoll­ständig, als nicht die der österreichischen (einfach gesetzlichen) Rechtslage ent­sprechende Anerkennung der Kinderrechte, so wie dies bei § 22 ABGB auf Unge­borene zutrifft, erstreckt wird. Dieser in der österreichischen Rechtstradition tief veran­kerte Grundsatz der Teilhabe auch der Ungeborenen an dem Rechtschutz, der den Lebenden gesetzlich eingeräumt ist, muss konsequenterweise bei Einführung eines Verfassungsrechtsschutzes für Kinder mit bedacht werden.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.34.06

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekre­täre! Hohes Haus! Es ist immer schwierig, einen Artikel der Kinderrechtskonvention oder ein Gesetz gegen das andere abzuwägen. Auf der einen Seite bin ich sehr froh, dass sich nach Jahren der Verhandlungen endlich etwas in dieser Richtung getan hat. Für mich ist dieses Bundesverfassungsgesetz quasi nur ein Start, denn wir wissen natürlich auch, dass wichtige Inhalte fehlen. Die Themen Gesundheit, Freizeit und Kinderarmut werden ausgespart. Ich meine daher, dass wir heute einen Neubeginn starten, wenn es darum geht, Kinder zu schützen und gewisse Rechte zu verankern. Aber es ist für mich sicher nicht so, dass wir heute das letzte Mal über Kinderrechte sprechen. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn ich mir das Thema Kindergesundheit anschaue – Frau Kollegin Haubner hat das ja schon erwähnt –, so meine ich, es ist ungenügend, dass wir nur einen Mutter-Kind-Pass haben. Wir brauchen einen Mutter-Kind-Jugend-Pass, denn es kann nicht sein, dass die Gesundheitsuntersuchungen mit dem fünften Lebensjahr abgeschlossen sind. Wir brauchen eine Erweiterung bis zum 14. Lebensjahr, mit einer Untersuchung


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