Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 121

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erst nach der letzten Wahl zum Europäischen Parlament in Kraft getreten ist und daher die derzeitige Besetzung noch nach der alten Rechtslage erfolgt ist.

Jetzt könnte man sagen, es ist ja gut, denn Österreich bekommt zwei Sitze mehr. Noch besser ist: Von den zwei Sitzen würde ein Sitz dem Kollegen Stadler zustehen. Der hat aber vor laufenden Kameras, das habe ich gesehen, gleich nach der letzten EU-Wahl erklärt, dass er diesen Sitz keinesfalls annehmen wird, da er nicht von Gnaden des Lissabon-Vertrags in das Europäische Parlament einziehen wird. Sofern Kollege Stadler seine Meinung nicht geändert hat, was ich bei ihm und seinen klaren Linien ja nicht annehme, wird daher Kollege Jörg Freunschlag ins Europäische Parlament einziehen. (Abg. Mag. Stadler: Wird Freunschlag verzichten?) – Das werden wir sehen, ob Kollege Freunschlag verzichtet. Und dann werden wir schauen, wer dem Kollegen Freunschlag nachfolgt. (Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Offensichtlich, ja.

Wir könnten damit also sehr zufrieden sein. Kollege Freunschlag ist ein verdienter und erfahrener Politiker, ein Angehöriger unserer Kärntner Partnerorganisation und würde Österreichs Interessen bestmöglich wahren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Verdient stimmt! Er hat sehr viel verdient!)

Trotz dieser Qualifikationen des Kollegen Freunschlag und trotz der Verstärkung um zwei österreichische Abgeordnete gehen wir davon aus, dass die Effizienz des Europäischen Parlaments, seine Entscheidungsfähigkeit, Entscheidungsfreudigkeit und die Qualität seiner Entscheidungen nicht nachdrücklich verbessert werden wird.

Schauen wir uns daher an, was das Ganze bedeutet: Was bedeuten 18 zusätzliche Abgeordnete auf zweieinhalb bis drei Jahre, je nachdem, wie lange es noch dauert, bis die Änderung vollzogen wird? Allein die Gehaltskosten eines europäischen Abge­ordneten, also der Abgeordnete selbst, seine im Schnitt vier Mitarbeiter – in der Regel zwei Juristen, zwei Sekretäre –, seine Entschädigungen und Reisekosten betragen abgerundet zirka 500 000 € im Jahr. 18 Abgeordnete bedeuten daher 9 Millionen € im Jahr; das Ganze mal zwei oder mal drei, wie man will, also irgendwo zwischen 18 und 27 Millionen €. Und das ist noch ohne die Kosten für die zusätzlichen Arbeitsplätze, die für diese Abgeordneten geschaffen werden müssen.

Jetzt kann man natürlich sagen, wenn ich in den Kategorien der Kollegin Plassnik denke, für die ja 15 Milliarden € auch nichts sind – Volksabstimmung ist ja lächerlich –: Was sind denn für Menschen unserer Größenordnung oder für eine Organisation von der Bedeutung der EU 28 Millionen €? Das könnte ich sagen – das sagen wir aber nicht! Wir halten das Ganze für einen Schildbürgerstreich. Man ist nicht in der Lage, so oder so eine Entscheidung zu treffen, wählt um fremdes Geld, nämlich das Geld der EU-Beitragszahler, die teuerste Lösung und gibt 18 Abgeordnete dazu. Das ist nicht im Interesse unserer Wähler, das ist nicht im Interesse der österreichischen Bevölkerung und das ist auch nicht im Interesse der Wähler und Anhänger der anderen politischen Parteien. Deswegen ersuchen wir, so wie wir das selbst auch zum Ausdruck bringen werden, um ein klares Nein zu diesem Vorschlag. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.56.19

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Man kann es natürlich immer von der Geldseite her sehen, Herr Kollege Hübner, aber es gibt auch andere Sichtweisen. Wenn man sich den Vertrag von Lissabon anschaut, weiß man, dass es Veränderungen gegeben hat, seit dieser Vertrag in Kraft getreten ist. So haben die nationalen Parlamente mehr Mit-


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