Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 130

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Punkt, der mir aufgefallen ist, wo es in den Stellungnahmen Kritik gegeben hat, dass möglicherweise die Richtlinie nicht komplett umgesetzt wurde.

Was ist, wenn jemand von einem Vertrag zurücktritt? Dann werden bestimmte Gebühren, die für öffentliche Stellen anfallen, wie zum Beispiel Vertragserrichtungs­gebühren, nicht zurückgezahlt. Das heißt, da wäre ein kostenloser Rücktritt, nach der jetzigen Gesetzeslage, nicht möglich. Das halten wir deswegen für relevant, weil die alte Richtlinie sehr wohl Ausnahmen dafür vorgesehen hat. Daher war es auch im alten Teilnutzungsgesetz mit Sicherheit richtlinienkonform, dass in diesem Fall keine volle Rückerstattung erfolgt. Jetzt ist das anders, weil die Richtlinie diese Möglichkeit nicht mehr vorsieht.

Ich würde Sie gerne fragen, wie Sie das sehen. Glauben Sie, dass Ihr Gesetzes­vorschlag in diesem Punkt trotzdem der Richtlinie komplett entspricht?  Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.54

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ursprünglich war es ja ein durchaus interessantes Projekt, dieses Timesharing, also dass auch Leute, die sich keine Villen oder Ferienhäuser leisten können, diese Objekte gemeinsam mit anderen erwerben und sich dann unter­einander während der Urlaubszeit die Nutzung aufteilen.

Nur leider ist auch diese Idee, wie so manche andere gute Idee, in die Fänge von Betrügern und Spekulanten gekommen und letztlich musste sich dann der Konsument mit den Schäden selbst auseinandersetzen. Deshalb ist diese EU-Richtlinie richtig und wichtig. Es hat ja auch einige Jahre gedauert  denn diese Modelle gibt es ja schon seit vielen Jahren am Markt –, bis die Europäische Union diese Richtlinie verab­schie­det hat.

Es hat dann auch nicht wenig Zeit gebraucht, bis wir diese hier in Österreich in ein Gesetz kleiden konnten – eigentlich auf den letzten Drücker, weil ja mit Mitte Februar die Frist zur innerstaatlichen Umsetzung ausläuft. Wir haben das auch im Ausschuss diskutiert und Sie haben gesagt, durchaus nicht uncharmant, dass das Ministerium so viele andere Gesetzesvorlagen zu bearbeiten gehabt hat, dass diese Umsetzung deshalb ein bisschen länger gedauert hat. Sei’s drum! Kritik gibt es ohnehin an anderer Stelle immer wieder. Diese Umsetzung hier und heute ist gut gelungen, ist wichtig und notwendig, und wir stimmen selbstverständlich zu! (Beifall beim BZÖ.)

14.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.28.33

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde ja jetzt schon vieles über dieses Teilzeitnutzungsgesetz gesagt. Ich glaube, was noch zu ergänzen wäre, ist, dass es eine Materie ist, die nicht nur  wenn auch in Österreich überwiegend  den Konsumenten betrifft oder betreffen kann, sprich Personen, die solche Möglich­keiten von geteilten Urlaubsdomizilen in Anspruch nehmen, sondern dass dieses Modell durchaus auch – ich weiß nicht, ob es das in einem größeren Ausmaß bisher in Österreich gibt – zur Finanzierung von Urlaubszielen hier in Österreich denkbar wäre.

 


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