Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 129

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Betonen möchte ich noch, dass es – und das hat Kollegin Hakl schon gesagt – keine Alternative gegeben hat. Wir mussten ein neues Gesetz machen. Das alte konnte nicht mit einer Novelle erweitert werden, da nun viele neue Bestimmungen enthalten sind. Für die österreichischen Staatsbürger ist diese Richtlinie relevant, vor allem aber ist wichtig, wie die beiden EU-Mitgliedsstaaten Spanien und Griechenland diese Vollhar­monisierung umsetzen.

Das Hauptproblem sind aber jene Länder – und da ist Kollege Maier ja Experte, er wird das sicher noch ausführen –, die nicht in der EU sind. Da wäre es sicher sinnvoll, wenn man mit diesen Ländern bilaterale, völkerrechtliche Verträge abschließen würde, um auch da einen Verbraucherschutz zu gewährleisten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.23.21

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Begriff Teilnutzungsgesetz klingt sperrig. Tatsächlich bringt das Teilnutzungs­gesetz wesentliche Fortschritte für die KonsumentInnen. Vor allem aber zeigt es, weil es ja auf einer Richtlinie der Europäischen Union beruht, dass von dort, entgegen allen Vorurteilen, nicht nur Dinge kommen, die irgendwelchen mächtigen Lobbys helfen, sondern auch solche, die tatsächlich die Konsumentenrechte stärken. Daher ist das eine gute Sache.

Es ist aber auch eine gute Sache, wie dieses Gesetz umgesetzt wurde. Frau Justiz­ministerin, Sie haben einmal in einer Fernsehdebatte gesagt, ich solle Sie nicht nur kritisieren, sondern auch loben. Heute besteht die Möglichkeit dazu, weil nämlich darauf verzichtet wurde, bei Richtlinien die Gelegenheit zu nutzen, auf nationaler Ebene zu nivellieren. Das ist nicht passiert, sondern es ist gut umgesetzt worden, die österreichischen Schutzstandards sind erhalten worden. Dafür kann man Sie nur loben.

Meine Hoffnung ist, dass Sie vielleicht durch mein Lob ein bisschen auf den Ge­schmack kommen und noch die eine oder andere Initiative umsetzen, damit ich Sie weiter loben kann. Ich empfehle Ihnen die grünen Anträge zur Lektüre. Da kriegen Sie Anregungen, was Sie noch alles machen können, um mehr grünes Lob zu bekommen. Schauen Sie sich unsere Anträge zur Reform des § 278a oder die wichtige Debatte zur Reform der Stellung des Staatsanwaltes – Stichwort Weisungsrecht – an.

Bei der Reform des Familienrechts gäbe es beispielsweise beim Namensrecht viel zu tun, beim Privatkonkurs gäbe es viel zu tun, im Jugendstrafvollzug – wir haben es schon diskutiert – gäbe es viel zu tun. Es gibt also jede Menge Möglichkeiten, Frau Justizministerin, sich Lob von der grünen Fraktion abzuholen. Vielleicht kommen Sie auf den Geschmack und wollen sich künftig eher als Reformministerin präsentieren  dann gibt es Lob, und ich glaube, dass dann auch die öffentliche Darstellung ihrerseits erfolgreicher wäre. Es ist grundsätzlich nicht meine Aufgabe, Ihnen Empfehlungen zu geben, aber ich sage und garantiere Ihnen: Es schadet nie, in grünen Anträgen zu blättern und diese zu studieren. (Beifall bei den Grünen.)

Zurück zum Gesetz: Es ist schon von meinen zwei Vorrednerinnen gesagt worden, wo die konkreten Verbesserungen liegen, nämlich bei der Ausdehnung auf zusätzliche Vertragsarten und auf zusätzliche Objekte – also nicht nur Immobilien, sondern auch Wohnmobile, Wohnwägen, sozusagen alle Möglichkeiten, seinen Urlaub zu verbringen. Ich habe aber eine Frage an Sie  wir stimmen zu, keine Frage, es gibt nur einen


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