Der Nationalrat wolle beschließen:
Der eingangs erwähnte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z. 8 entfallen im § 11a die Abs. 4 und 5. Der bisherige Abs. 6 erhält die Bezeichnung Abs. 4.
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Wir verlangen diesbezüglich eine namentliche Abstimmung.
Ich bringe noch einen zweiten Antrag ein, nämlich für Kollegen Steinhauser.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit einer Verbandsklage
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, wonach bei der Verletzung des III. Teils des Gleichbehandlungsgesetzes beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen durch die diskriminierende Verwendung von AGBs, öffentlichen Ankündigungen und Aushängen, der Anspruch auf Unterlassung der Diskriminierung auch durch das Gesetz zu legitimierende Organisationen oder Vereine geltend gemacht werden kann.
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Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.39
Präsident Fritz Neugebauer: Sowohl der Abänderungsantrag als auch der Entschließungsantrag stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (938 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden,
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der eingangs erwähnte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z.8 entfallen in § 11a die Abs. 4 und 5. Der bisherige Abs.6 erhält die Bezeichnung Abs.4.
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