Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 209

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs erwähnte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Z. 8 entfallen im § 11a die Abs. 4 und 5. Der bisherige Abs. 6 erhält die Bezeichnung Abs. 4.

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Wir verlangen diesbezüglich eine namentliche Abstimmung.

Ich bringe noch einen zweiten Antrag ein, nämlich für Kollegen Steinhauser.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit einer Verbandsklage

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, wonach bei der Verletzung des III. Teils des Gleichbehandlungsgesetzes beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen durch die diskriminierende Verwendung von AGBs, öffent­lichen Ankündigungen und Aushängen, der Anspruch auf Unterlassung der Dis­kriminierung auch durch das Gesetz zu legitimierende Organisationen oder Vereine geltend gemacht werden kann.

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Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Sowohl der Abänderungsantrag als auch der Ent­schließungsantrag stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gleich­behandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (938 d. B.) betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehand­lungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft und das Bundes-Behin­derten­gleichstellungsgesetz geändert werden,

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs erwähnte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Z.8 entfallen in § 11a die Abs. 4 und 5. Der bisherige Abs.6 erhält die Bezeichnung Abs.4.

 


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