sam kommt, der im Endeffekt Rechte von Privaten einschränkt, was ja nicht der Sinn und Zweck von Diskriminierungsschutz sein soll.
Ich bin dafür, dass überall dort aufgezeigt werden muss, wo Diskriminierungen stattfinden, und in Österreich sollten wir uns diesem Thema auch weiter widmen. Aber nichtsdestoweniger hat die Entscheidung des Europäischen Rates zu dieser Richtlinie auch Auswirkungen auf Österreich. Ich denke, bevor wir hier Dinge beschließen, die wir dann wieder rückgängig machen sollen, tun wir das doch gleich gemeinsam.
Ein Satz noch zur vorliegenden Novelle: Ich glaube, die Transparenz, die hier zum ersten Mal in die Wege geleitet wird, soll eben nicht zu einer Neiddebatte führen – darum geht es gar nicht –, sondern vielmehr soll sie pro futuro, wenn es um Gehaltsverhandlungen geht, dafür sorgen, dass es erst gar nicht zu Diskriminierungen zulasten der Frauen kommen soll. Dafür ist das ein richtiger und wichtiger Schritt in Richtung einer Besserstellung von Frauen am Arbeitsmarkt. (Beifall bei der ÖVP.)
18.43
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst erfolgt die Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden, in 1047 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und sodann über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstimmen.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 8 bezieht.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Wir gehen daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
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