Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 222

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damit die explodierenden Betriebskosten zu senken, meine Damen und Herren. Das ist das Wesentliche an diesem Gesetz!

Daher bin ich unserem Bundesminister sehr dankbar, dass wir das machen können, weil damit neben Erleichterungen bei der fach- und sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Bauern auch Doppel- und Mehrgleisigkeiten abgeschafft werden. Es ist also tatsächlich eine Verwaltungsvereinfachung, Herr Kollege Linder! Lies doch das Gesetz schnell noch einmal, vielleicht kannst du dem Gesetz dann doch zustimmen!

Das Ganze ist auch mit Weiterbildung und Fortbildung für die Bäuerinnen und Bauern verbunden, denn das ist nicht so einfach, man kann mit Pflanzenschutzmitteln nicht willkürlich umgehen. Das heißt, der Verkäufer muss den Käufer über das Pflanzen­schutzmittel, das dieser kauft, entsprechend informieren. Neben diesen Maßnahmen müs­sen die Bauern auch eine spezielle Ausbildung machen, damit sie die Pflan­zenschutzmittel in ihren Betrieben, auf den Feldern auch einsetzen können. (Zwi­schenruf des Abg. Linder.) – Es ist wichtig, diese Ausbildung zu machen, weil das Sicherheit für die Menschen, für das Tier und für die Umwelt bringt, Herr Kollege Linder. Was ist schlecht daran?

Es ist, glaube ich, ein wirklich gutes Gesetz, weil nicht nur die Bauern davon pro­fitieren. Es bringt Sicherheit nicht nur für die Bauern, sondern auch für die Konsumen­ten. Neben einer Überwachung der Inverkehrbringung und einer Verpflichtung zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen ist es ganz, ganz wichtig, dass es auch zur Einschränkung von Wirkstoffen mit besonders negativen Eigenschaften kommt. Also damit tragen wir wesentlich zu einer umweltgerechten Produktion bei.

Zum Schluss, meine Damen und Herren: Dieses neue Gesetz ist ein gutes Gesetz – für die Bäuerinnen und Bauern, für die Umwelt und für die Gesundheit der Konsu­menten. (Beifall bei der ÖVP.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.18.46

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Grillitsch, das Gesetz ist in der Tat durchaus interessant, passabel. Warum? – Weil es eine Umsetzung einer EU-Verordnung ist, die in einigen wesentlichen Bereichen, würde ich sagen, letztlich die Intentionen der Europäischen Bürgerinnen und Bürger widerspiegelt. In einem konkreten Punkt ist diese EU-Verordnung sehr, sehr spannend. Sie schreibt nämlich vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2012 einen Nationalen Aktionsplan zur Reduktion des Pestizideinsatzes vorlegen und entwickeln müssen.

Meine Damen und Herren, das ist der Einstieg in den Ausstieg aus der Chemie-Pestizid-Landwirtschaft, in diesem Gesetz steckt eigentlich eine Chance.

Daher möchte ich gleich zu Beginn folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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