Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 224

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und gleichzeitig beantragen wir, zum Schutz der Biodiversität die gentechnikfreie Land­wirtschaft in das Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen.

Meine Damen und Herren, das wäre Umweltpolitik und Landwirtschaftspolitik, das wäre eine echte Synergie. Aber dieser Minister hat bisher keine Initiative gesetzt, um in der Landwirtschaftspolitik Klimaschutz offensiv zu betreiben. Das wäre der Ausbau des Biolandbaus. Was macht er? – Er hat 2009 den Einstiegsstopp in den Biolandbau verord­net.

Herr Bundesminister, es gilt nach wie vor: Da haben Sie uns nicht überzeugt! Sie werden dringend aufgefordert, endlich einen Schritt aus dieser Defensive zu machen, aus dem Winkerl hervorzukommen und eine offensive Politik für den biologischen Landbau in Österreich zu machen.

Das Zweite hängt damit zusammen. Das AMA-Gesetz sichert nicht, dass alle Beiträge, die die Biobauern derzeit einbringen, auch wirklich für Biomarketing verwendet werden. Auch das ist sehr, sehr schade. Ich finde es aus diesen Gründen sehr bedenklich und eigentlich unverständlich, dass auch die SPÖ diesen Anträgen nicht zustimmt. Bei der ÖVP wundert es mich nicht so sehr.

Bei Ihnen (in Richtung SPÖ) wundert es mich mehr, wenn ich beispielsweise Kollegen Maier anschaue. Sie sind ja sonst auch immer offen für die Konsumenteninteressen. Es wäre schon gut gewesen, wenn wir gemeinsam das eine oder andere hätten verhandeln können. Sie werden das leider nicht tun, außer Sie ändern Ihre Meinung noch. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (NAP), eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (896 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2010) (1034 d.B.)

Die neue EU-Pestizid-Gesetzgebung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten dazu, so genannte Nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden, kurz NAP, aufzustellen. Der Nationale Aktionsplan soll zukünftig bewirken, dass Pestizid-Risiken für Mensch und Umwelt reduziert werden. Um sicherzustellen, dass der Nationale Aktionsplan tatsächlich zu einem verbesserten, effektiven und nachhaltigen Schutz von Mensch und Umwelt vor den negativen Auswirkungen der Pestizid-Ausbringung beiträgt, müssen geeignete Ziele wie z.B. ein verbindlicher Reduktions­plan festgelegt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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