Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 225

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden u. a. folgende Ziele festzusetzen:

1. Die Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden innerhalb von 5 Jahren um 30 Prozent.

2. Substitution aller in Österreich zugelassenen Pestizide, die Wirkstoffe enthalten, welche von der EU als besonders bedenklich eingestuft werden, innerhalb von 10 Jahren durch möglichst unbedenkliche Alternativen.

3. Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der Biodiversität: Verringerung der Wirkungen des chemischen Pflanzenschutzes auf Nichtziel-Organismen und -Habitate, Schutz sensibler Gebiete vor Pestizideinträgen, Förderung von ökologischen Aus­gleichs­maßnahmen.

4. Begünstigung von vorbeugenden und kurativen biologischen und mechanischen Pflanzenschutzmaßnahmen.

5. Förderung von Forschung und Entwicklung nicht-chemischer Alternativen zu Pestiziden.

6. Gewährleistung und Stärkung einer unabhängigen Pflanzenschutzberatung, Neuausrichtung der Beratung im Sinne der Ziele der EU-Pestizid-Rahmenrichtlinie.

7. Einführung einer risikobasierten Pestizid-Abgabe, mit der die Kosten der staatlichen Überwachung und Kontrolle des Pestizid-Einsatzes bzw. der Pestizid-Rückstände gedeckt werden.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.24.48

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Pirklhuber, ich ändere grundsätzlich nicht meine Meinung und mache das, was in einer Koalition gemeinsam möglich ist. Dieses Gesetz, über das wir heute befinden werden, zeigt Züge der Zusammenarbeit. Es geht nicht nur um die Umsetzung eines europäischen Rechtsakts; das möchte ich ausdrücklich betonen. Ich verweise insbesondere auf den § 14, der die Landesaktionspläne und den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel betrifft, wo es uns in Verhandlungen gelungen ist, gemeinsam sicherzustellen, dass die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans und der Landesaktionspläne unter Berück­sichtigung des § 2 Abs. 2 erfolgt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist jetzt Bundessache, ja!)

Kollege Pirklhuber, das bedeutet, dass die Koordinierung für diesen Nationalen Aktionsplan zum ersten Mal beim Bund liegt. Das ist für uns alle die ganz große Herausforderung! Wir wissen nämlich, welche Probleme es im Kontrollbereich gibt, wenn es sowohl eine Zuständigkeit der Länder als auch eine Zuständigkeit des Bundes gibt.

Die deutschen Kolleginnen und Kollegen erleben das jetzt bei der Dioxinproblematik, und die haben sich jetzt entschieden, und zwar ganz klar, dass die Länder Kom­petenzen zugunsten des Bundes abgeben.

Das wird auch bei uns einmal eine Diskussion sein. Nach meiner Meinung muss sie geführt werden, denn es kann nicht sein, dass in Zeiten globaler Warenströme Kon­trollen noch immer in einer Art und Weise erfolgen, wie sie einer nationalen Kreis-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite