Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 236

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zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutz­mittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden (Agrarrechts­än­de­rungsgesetz 2010), 896 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 lautet § 49 Abs. 1:

„(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Begründung:

Zur Vermeidung rückwirkender Strafbestimmungen ist eine Anpassung der Inkrafttre­tensbestimmung erforderlich.

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieses neue Pflanzenschutzmittelgesetz bedeu­tet für den praktizierenden Landwirt natürlich Licht und Schatten. Einerseits Licht, da eine Kostensenkung im Pflanzenschutzmittelbereich für den Landwirt zu erwarten ist, andererseits Schatten, da im Gegenzug manche Wirkstoffpaletten aufgrund verschärf­ter Cut-off-Kriterien ausscheiden.

In diesem Zusammenhang müssen wir auch diskutieren, wenn wir gewisse Früchte in Österreich forcieren wollen, im Ackerbau zum Beispiel Soja, wo wir ja in Bezug auf Eiweißfuttermittelimport unabhängiger werden wollen. Der Stand ist: Momentan haben wir eine Anbaufläche von 34 000 Hektar, 50 000 Hektar wären möglich (Abg. Dr. Pirklhuber: Ja genau!), aber das setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit der Kulturführung gegeben ist. Und da müssen wir aufpassen, wenn zum Beispiel die Diskussion über den Wirkstoff Bentazon geführt wird. Da brauchen wir einen Ersatz, der im Einklang mit Ökonomie und Ökologie steht. (Abg. Dr. Pirklhuber: Alternative Methoden!) – Unter anderem, aber natürlich ist dann auch der Ertrag geringer. (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig!) Das muss ich Ihnen schon auch entgegenhalten.

Ich möchte eines anmerken: Es war die Rede von vielerlei neuen Auflagen, neuen Auflagen in Bezug auf Weiterbildung für Anwender und auch für jene, die die Pflan­zenschutzmittel in Verkehr bringen, genauso auch in Richtung Aufzeichnungen und so weiter. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Mehrzahl der österreichischen Bauern diese Auflagen im Rahmen des Umweltprogramms bereits freiwillig erfüllt hat. Nicht nur deshalb, weil man den Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren möchte oder auch aus Kostengründen, sondern auch deshalb, weil man auch daran interessiert ist, eine nachhaltige Lebensmittelproduktion in Österreich zu erhalten. Und dafür sind unsere heimischen Bauern der Garant. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 2 Minuten. – Bitte.

 


19.51.47

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Herr Landwirtschaftsminister, zuerst einmal Dank für Ihren Dank


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