Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 238

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (896 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2010) (1034 d.B.)

Schon seit Jahren beobachten ImkerInnen in Österreich in den agrarisch intensiv ge­nutzten Gebieten zur Zeit der Maisaussaat massive Bienenverluste. Viele Flugbienen kehren nicht heim und vor den Bienenkästen werden flugunfähige, verendete Tiere gefunden. Zuletzt wurden im Juni 2010 dem Institut für Bienenkunde für den Zeitraum zwischen Auswinterung und Berichtsstichtag aus 64 Imkereien Vergiftungsverdachts­fälle gemeldet. Die betroffenen 80 Bienenstände verteilten sich auf 5 Bundesländer. Im Jahr 2009 kam es zur Zeit der Maisaussaat bei 618 Bienenvölkern zu Schäden (er­höhter Bienentotenfall, akute Vergiftungssymptome, Flugunfähigkeit, Krabbler, Bienen­grüppchen im Gras vor den Fluglöchern, Zittern etc.)

Eine Studie der AGES mit der Bezeichnung „MELISSA“ hat das Auftreten von Bienen­verlusten in Mais-, Kürbis- und Rapsanbaugebieten und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Zwischenergebnisse zeigen, was Imker bereits seit langem beklagen: Bienen werden durch insektizide Beizmittel aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotionide geschädigt. Beizmittelabrieb aus Saatgut-Säcken und von Sämaschinen gelangt beim Sävorgang auf benachbarte blühende Pflanzen und von dort wird der Wirkstoff von den Bienen aufgenommen. Maispflanzen, deren Samen mit diesen Insektiziden gebeizt worden waren, können auch hohe bienentoxische Konzentrationen dieser Beizmittelwirkstoffe über das Guttationswasser ausscheiden. Somit sind Bienen, die derartige Guttationstropfen als Wasserquelle nutzen, einem hohen Vergiftungsrisiko ausgesetzt.

Während Deutschland und Italien mit einem Verbot der bienengefährdenden Beizmittel reagierten, werden in Österreich die Imkereien mit Maßnahmen hingehalten, die keinen ausreichenden Schutz bieten. Auch eine verpflichtende Einhaltung der Fruchtfolge, die beim Maisanbau eine massive Reduktion des Schädlingsdrucks bewirken würde, ist nicht vorgeschrieben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, die Anwendung von bienenschädigenden Beizmitteln bei Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide umgehend zu verbieten und alternativen Methoden zur Reduktion des Schädlingsdrucks, wie zum Beispiel Einhaltung der Fruchtfolge beim Maisanbau, den Vorzug zu geben.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 4 Minuten. – Bitte.

 


19.54.12

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Antrag von der Frau Kollegin Brunner hat sicherlich einen sehr interessanten Inhalt, nur möchte ich grundsätzlich etwas dazu sagen.

 


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