Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 239

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Es ist natürlich das Recht jedes Einzelnen hier herinnen, Entschließungsanträge und Anträge einzubringen, wie immer sie heißen mögen. Aber bei uns im Landwirtschafts­ausschuss hat sich bis jetzt eigentlich die Gepflogenheit durchgesetzt, dass wir die Entschließungsanträge gemeinsam bearbeiten (Abg. Huber: Aber jetzt kommt es zu dem Signal, das zu untersuchen!), und es ist uns gelungen, schon einige Fünf-Parteien-Anträge durchzubringen. Es macht ja nicht sehr viel Sinn, uns jetzt den Antrag herzulegen, und wir sollten binnen Minuten sagen: Ja, wir gehen mit! (Abg. Mag. Brunner: Vielleicht können Sie es doch noch!) So geht es ja nicht! Das ist einfach nicht parlamentarischer Usus. Vielleicht könnten wir das wieder in den Aus­schuss verlegen und dort versuchen, Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ja, gerne!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pflanzenschutzmittel und der Pflanzen­schutz an sich sind Gegenstand des heutigen Beschlusses. Alle Parteien werden, soweit ich das jetzt vernommen habe, zustimmen. Es ist auch gut so, dass wir hier Regelungen treffen.

Herr Bundesminister, ich wünsche Ihnen alles Gute dafür, dass Sie diese Koor­dinierungskompetenz, die Sie jetzt haben, auch wirklich durchsetzen können. Sie haben hier gewichtige Partner, die Länder, und wenn die nicht mitspielen, dann wird die Kontrolle auch da nicht funktionieren. Aber ich denke, das werden Sie durchaus auf die Reihe bringen. Es ist wichtig, vor allem für das Grundwasser – auch das wurde schon einhellig und eindeutig ausgeführt.

Eine kleine Bemerkung muss ich dazu schon machen, weil die Bauern so gelobt werden, dass sie alles so sauber und so gut machen. (Abg. Eßl: Das tun Sie auch!) Ich habe über lange Jahre mit dem Grundwasser, mit der Wasserversorgung zu tun gehabt, und über Jahrzehnte haben wir eigentlich das Nitrat- und das Pestizid-Problem nicht wegbekommen, obwohl Millionen an Umweltförderungen ausbezahlt wurden, von ÖPUL bis hin zu Gemeindeförderungen.

Ich hoffe, dass dieses Gesetz hier auch weiterhilft, dass wir endlich sauberes Grund­wasser bekommen. (Abg. Eßl: Ein AMA-Gütesiegel! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das würde dir so gefallen. Es ist schon an euch gelegen.

Meine Damen und Herren! Zu den Anträgen des Herrn Grillitsch – nein, nicht Grillitsch, der hat keinen gestellt. (Abg. Grillitsch: Doch! Einen Abänderungsantrag!) Ja, wir haben einen Abänderungsantrag gestellt, richtig. Zum Antrag Pirklhuber bezüglich des biologischen Anbaus: Okay, dass der besonders gefördert wird, ist an sich ja auf gutem Weg. Aber dass wir das flächendeckend durchbringen, dafür ist, glaube ich, die Zeit noch nicht reif. Und dass die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut verboten gehört, ist klar. Aber gegen diese Gentechnikverseuchung haben wir zweimal schon sehr gute Fünf-Parteien-Anträge zusammengebracht.

Beim anderen Antrag zur AMA, da geht es um Qualitäten und so weiter. Wichtig wäre, dass wir das aus der AMA herausnehmen und uns wirklich mit Qualitäten beschäftigen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Gerne! Machen wir!) Denn, Herr Bundesminister, es ist natürlich klar und unterstützenswert, wenn Sie die Konsumenten aufrufen, österreichische Qualität zu kaufen – logischerweise. Nur: Der Konsument ist ja leider nicht in der Lage, bei Wurst oder beim verarbeiteten Schwein festzustellen, ob das wirklich – jetzt in dem Fall Deutschland – dioxinfrei ist. (Abg. Dr. Pirklhuber: Die Kennzeichnung verbes­sern!) Der kann das leider nicht feststellen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Auch gentechnikfrei!) Oder auch gentechnikfrei vom Futtermittel her.

Es ist daher höchst an der Zeit, dass wir diese Kennzeichnung, die ja, glaube ich, in diesem Haus schon beschlossen wurde, auf europäischer Ebene auch wirklich durch­bringen. Der österreichische Konsument muss wissen, dass das vom österreichischen


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