sätzlich zu begrüßen –, Klimaschutz und Kosteneinsparungen beim Vollzug der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen.
Da fehlt der Aspekt, dass man Müll in erster Linie einmal vermeiden soll, vermeiden und dann recyceln. Aber hier werden nur Kosteneinsparungen beim Vollzug der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen als Ziel definiert. Stärkere Nutzung und Weiterentwicklung des elektronischen Datenmanagements, auch bei der Verbringung von Abfällen, das wird als Ziel gesetzt. – Das ist uns einfach zu wenig.
Hinzu kommen noch die finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzesnovelle. Es gibt ganz unterschiedliche Stellungnahmen, es gibt in Summe 45 Stellungnahmen zu dieser Gesetzesnovelle, und sie sind durchaus teilweise sehr kritisch.
Ich möchte nur kurz die finanziellen Auswirkungen laut dem Gesetzesblatt vorlesen: Hier sind jährliche Einsparungen von 2 607 798 € ausgewiesen. Also das muss mir einmal jemand erklären, wie man hier auf den Euro genau die jährlichen Kosten fixieren kann.
Jährliche Kosten von 400 624 €; also auf den Euro genau festgelegt, wie hoch die Kosten sein werden – das ist sehr, sehr zweifelhaft.
Ich möchte einige Stellungnahmen zu diesem Abfallwirtschaftsgesetz zitieren. Der Rechnungshof befürwortet grundsätzlich dieses Abfallwirtschaftsgesetz, aber sieht letztendlich die Kosten beim Bürger, also beim Müllerzeuger landen. Es fehlen die Angaben – so sagt der Rechnungshof – über den zu erwartenden Aufwand für die legistischen Maßnahmen der Länderanpassung und wo die Kosten dann, wie gesagt, landen werden. Hier sind sie nicht ausgewiesen.
Ebenso befürchtet auch der Gemeindebund in seiner Stellungnahme, dass die geforderte Umsetzung der vorgesehenen Abfallvermeidungsmaßnahmen nicht auf die Umlagen und Gebühren umgewälzt werden darf. Also der Gemeindebund befürchtet eindeutig eine Gebührenerhöhung.
Die Stellungnahme des Verbandes Österreichischer Entsorgungsbetriebe – die kennen Sie wahrscheinlich – ist ja vernichtend. Die sagen, dass es nur einen bürokratischen Mehraufwand geben wird und die Verwaltungskosten für die Unternehmen und schlussendlich für den Bürger mit dieser Novelle und der anschließenden Verordnung im Bereich der elektronischen Meldungen weiter steigen werden. Sie gehen von 750 000 € pro Jahr aus.
Da diese Abgabe, die zu entrichten ist, zu einer unkontrollierten Weitergabe bei allen Stufen der Entsorgung führen würde, wird dies vom Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe striktest abgelehnt, der zudem befürchtet, dass es zu einem gravierenden Mülltourismus kommen wird.
Die Auswirkungen im Gesetzestext: Aus umweltpolitischer Sicht wird angeführt, dass der Mülltransport in Zukunft auf der Schiene durchgeführt werden soll, was voraussichtlich zu einer maßgeblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen wird. – Auch da ist man schon sehr vorsichtig geworden, denn wir wissen ja nicht, wie man den Müll von einem Haushalt auf der Schiene wegtransportieren wird. Das wird sehr, sehr schwierig werden.
All das sind Gründe dafür, dass wir dieser Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz nicht zustimmen werden. Es sind sehr viele Fragen offengeblieben. Es wird unweigerlich zu Mülltourismus mit dem Ausland kommen. Das derzeitige, unserer Ansicht nach auch verbesserungswürdige, aber doch gut funktionierende System der Müllentsorgung, die Entsorgungsbetriebe werden durch diese Novelle belastet werden. Und wenn die Entsorgungsbetriebe belastet werden, dann werden sie unweigerlich die Kosten auf die
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