Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 255

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Im Abfallwirtschaftsgesetz sehe ich diese Initiative leider nicht. Es ist schon erwähnt worden, dass damit auch die neue Abfallhierarchie umgesetzt wird. Was ich allerdings nicht sehe, Kollege Schultes, ist, wie die auch wirklich eingehalten werden soll, denn die Bestimmungen, die Regelungen, die schon in der EU-Richtlinie vorgesehen sind, aber auch in unserem Gesetz, stellen das nicht sicher. Das, was Sie angesprochen haben, die vierte Stufe, die sonstige Verwertung, ist nämlich nichts anderes als Ver­bren­nung. Müllverbrennungsanlagen gelten jetzt nicht mehr als Müllentsorgung, sondern automatisch als Energieerzeugung. Ich denke, es ist schon okay, dass eine Müllverbrennungsanlage Energie erzeugen muss, aber Müll zu produzieren, damit wir Energie erzeugen, das kann es wohl nicht sein und das hat mit Abfallvermeidung nichts zu tun.

Ihnen, Herr Minister, werfe ich vor, dass Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die Abfall­richtlinie zur Abfallvermeidung sehr wohl gegeben hätte, nicht ausnützen. Wenn Sie nämlich einen Abfallbewirtschaftungsplan ausarbeiten würden, der Abfallvermeidung als oberstes Ziel hat – und das fordere ich von Ihnen, einen Abfallvermeidungsplan für Österreich –, dann könnten Sie auch Müllimporte verbieten.

Da komme ich auf meinen Antrag zu sprechen. Wir haben schon jetzt einen Wildwuchs an Müllverbrennungsanlagen in Österreich – das geht aus Ihrer eigenen Anfrage­beantwortung hervor. Es gibt in Österreich nicht genug Müll für die bestehenden Müllverbrennungsanlagen, und wir werden ja hoffentlich nicht Müll produzieren, damit diese Anlagen etwas zum Heizen haben. Wenn alle Anlagen, die in Österreich noch geplant sind – Heiligenkreuz, Frohnleiten, Linz –, umgesetzt werden, dann haben wir eine Müllverbrennungskapazität von 3 226 000 Tonnen bei einer berechneten Rest­stoff­verwertungsmenge von 1,5 Millionen Tonnen, also mehr als das Doppelte. Da frage ich Sie schon: Was hat das mit Abfallvermeidung zu tun? Und das ist genau der Punkt.

Ich komme aus einer Müllverbrennungs-Bürgerinitiative, und als Erstes fragt man sich: Haben wir so viel Müll, dass wir nicht wissen, wohin damit? – Aber dem ist nicht so.

Und wenn Bürgerinitiativen das ins Treffen führen, dann kommt sofort die Antwort: Das ist kein Genehmigungskriterium. – Das heißt, wir brauchen ein Genehmigungskriterium dafür, ob überhaupt so viel Müll da ist, dass wir Bedarf an Müllverbrennungsanlagen haben. Denn es wird sehr wohl so weit kommen, dass es zu Müllimporten aus ganz Europa kommt; sicher nicht aus der näheren Umgebung, sicher nicht aus den Nach­barregionen, sondern von weit her. Und der Transport wird auch sicher nicht auf der Schiene erfolgen. Es sind maximal ein, zwei Anlagen in Österreich, wo der Schienen­transport funktioniert, sonst erfolgt der Transport überall ausschließlich per Lkw.

Ich habe daher diesen Antrag schon für die vorliegende Novelle zum Abfallwirtschafts­gesetz eingebracht, aber er wird leider abgelehnt.

Es gäbe noch genug andere Maßnahmen im Bereich Müllvermeidung, die ich auch beantragt habe, die Sie aber nicht einmal diskutieren wollten, weswegen die Anträge vertagt worden sind.

Müll und Plastik sind leider nicht nur ein ökologisches Problem – das ökologische Problem ist groß genug –, sondern auch ein gesundheitliches Problem. Deswegen brauchen wir, denke ich, unbedingt eine Kennzeichnungspflicht. Es muss einfach so sein, dass ich, wenn ich Lebensmittel kaufe, die in Plastik verpackt sind, weiß, dass das schädlich ist und wie das auf mich und meine Gesundheit wirkt.

Und wir brauchen eine Beweislastumkehr. Das heißt, wenn ein Produzent Plastik oder einen Kunststoff auf den Markt bringen möchte, muss er beweisen, dass es nicht schädlich ist, anstatt umgekehrt.

 


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