Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 259

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das ist auch richtig so. Es wird in diesem Gesetz die Verpflichtung zur Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen verankert. Also genau das, was hier von manchen als nicht vorhanden beklagt wird, passiert in der Praxis und soll in diesem Gesetz umge­setzt werden.

Weiters gibt es Verbesserungen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen, indem zum Beispiel Begleitdokumente elektronisch mitgeführt werden sollen. Das soll Sicherheit geben.

Es gibt auch klimaschutzrelevante Maßnahmen, und zwar Bestimmungen, aufgrund deren Abfalltransporte mit einem bestimmten Gewicht – da geht es nicht, wie hier der Erstredner gesagt hat, um kleine Mengen, sondern um 50 Tonnen – und über eine bestimmte Transportstrecke, nämlich 400 Kilometer, von der Straße auf die Schiene verlegt werden müssen. Das hat zu erfolgen. Das heißt, ein klarer Auftrag. (Abg. Mag. Brunner: Und wie wird das kontrolliert und eingehalten? – Das passiert nirgends!)

Es werden auch Betriebe belohnt, die sich der EMAS-Zertifizierung unterziehen, nämlich jene, die die europäische Umwelterklärung abgeben. Und die gilt dann auch – weil sie im Rahmen dieser EMAS-Erklärung ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen müssen (Abg. Mag. Brunner: Ja, aber das kontrolliert auch wieder niemand!), daher müssen diese Betriebe kein derartiges neu erstellen. Das soll Verwaltungskosten reduzieren und soll auch die belohnen, die hier vorbildlich sind. Wir haben viele Unter­nehmen im Gewerbe, in der Wirtschaft, die durch freiwillige Zertifizierungen mehr für den Umweltschutz tun, und diesen positiven Wettbewerb initiiere ich und unterstütze ich, weil uns das auch sehr viel bringt.

Bei uns in Österreich ist die Abfallwirtschaft ein gelebtes Ressourcen-Management (Abg. Dr. Pirklhuber: Verbrennen statt wiederverwenden, das ist die Praxis!), denn wir haben in vielen Bereichen des Klimaschutzes Nachholbedarf, aber bei der Abfall­wirtschaft erreichen wir die Klimaschutzziele – ganz eindeutig –, weil bei uns gesagt wird: Bevor Abfall deponiert wird – es soll nur mehr am Schluss das, was nicht mehr verwertbar ist, deponiert werden –, wird er energetisch genutzt, sodass ein Drittel der heimischen Abfälle energetisch genutzt wird. (Abg. Mag. Brunner: Energetische Nutzung heißt: verbrannt! – Sie sollen aber Abfall vermeiden!)

Ich verstehe, dass Sie, Frau Kollegin, lieber alles vergraben und deponieren wollen (Abg. Mag. Brunner: Nein, vermeiden!), aber wir sagen, ... (Abg. Mag. Brunner: Sie können nicht zuhören!)

Frau Kollegin, jetzt im Ernst: Wie können Sie eine ernsthafte Debatte führen, wenn ich von Abfallvermeidung rede und Sie hier mit Ihren Kollegen ein Gespräch führen und gar nicht zuhören? (Abg. Mag. Brunner: Ja, ich schon!) Was wir an erster Stelle im Abfallwirtschaftskonzept machen: Vermeidung! Im Gesetz steht drinnen: Abfallvermei­dungskonzept! – Sie hören nicht einmal zu. (Abg. Mag. Brunner: Sie haben mir nicht zugehört, weil ich gesagt habe, das wird nicht eingehalten!) Sie wollen ja gar keine ernsthafte Debatte führen! Ich sehe das, ich verstehe das, ich akzeptiere das, aber Sie müssen sich damit selbst zurechtfinden (Beifall bei der ÖVP), denn wir haben eben keine unbehandelten Abfälle mehr, so wie früher, als man das, weil man noch nicht den Stand der Technik gehabt hat, irgendwo vergraben hat.

Es werden in Österreich keine unbehandelten Abfälle mehr deponiert! Das war einer der wichtigsten Schritte hin zu einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung. 60 Prozent unseres Abfalls wird wiederverwertet, recycliert. Das ist auch ein enormer Aufwand, wo die Gemeinden, die Bundesländer und auch die Bundesstellen zusammenarbeiten. Das ist ein Spitzenwert, der erzielt wird.

 


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