Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, dies durch ein Zeichen zu bekunden. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu Ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Ständiger
Unterausschuss des Rechnungshofausschusses:
Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG
Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung ein Verlangen der Abgeordneten Dr. Moser, Zanger, Grosz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 GOG eingebracht wurde, das die erforderliche Anzahl von Unterschriften aufweist.
Demzufolge ist dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses der Auftrag zur Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB Holding AG sowie der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz hinsichtlich
a) der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung von Finanztransaktionen der ÖBB Holding und der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns mit der Deutschen Bank und anderen beteiligten Finanzdienstleistern, der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen beauftragten Gutachten, der darauf folgenden Auflösung von Managerverträgen inklusive der damit einhergehenden Vereinbarungen (wie beispielsweise Abfertigungen) sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren,
b) des Ankaufs der ungarischen MÁV Cargo, der damit im Zusammenhang stehenden Beratungsverträge sowie möglicher Provisionszahlungen, der bilanzmäßigen Bewertung im Zeitablauf sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren,
c) des Beschaffungswesens innerhalb des ÖBB-Konzerns seit dem Jahr 2000, insbesondere der Beschaffung von Handys und des Abschlusses von Telekom-Dienstleistungsverträgen
zu übertragen.
Verlangen im Sinne des § 99 (2) GOG
Präsident Fritz Neugebauer: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 1391/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend Vornahme einer Prüfung der geschäftlichen Gebarung des MAK, des Österreichischen Museums für Angewandte Kunst/Gegenwartskunst, in den Jahren 2001 bis 2010, ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.
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