Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll95. Sitzung / Seite 37

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Allerdings: Zu der Art und Weise, wie Sie das vorbereitet haben, kann ich nur Michael Häupl zitieren: „Mir ist es ein Rätsel, wie man eine 4 : 0-Führung so vergeigen kann.“

Das trifft auf Sie, Herr Minister, leider zu!

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird im Sinne des Artikels 74 B-VG das Vertrauen versagt.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Pilz, Freundinnen und Freunde betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend Abschaffung der Wehrpflicht

Begründung

Bereits 2004 hat die Bundesheerreformkommission in ihrem Bericht festgestellt, dass Kräfte, die für die Verteidigung auf österreichischem Territorium gegen konventionelle Bedro­hungen bestimmt sind, in der Präsenzstruktur des Österreichischen Bundes­heeres nicht mehr im bisherigen Umfang erforderlich sind. Dies deshalb, weil in der voraussehbaren Zukunft keine konventionelle militärische Bedrohung des österreichi­schen Staatsgebiets bestehe.

Vor diesem Hintergrund läuft auch die aktuelle Diskussion über die längst überfällige Heeresreform, in der es gilt, die österreichische Verteidigungspolitik an die Gegeben­heiten einer veränderten geopolitischen Lage anzupassen. Fast alle europäischen Staaten haben in den vergangen Jahren die Wehrpflicht abgeschafft. Es ist höchst an der Zeit, dass auch in Österreich die Zeichen der Zeit erkannt werden und das Bun­desheer hinsichtlich seiner Aufgaben und Zusammensetzung einer grundlegenden Reform unterzogen wird.

Dazu bedarf es aber eines Verteidigungsministers, der in der Lage ist, diesen Ent­scheidungs- und Umbauprozess professionell vorzubereiten und abzuwickeln. Die


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