Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll95. Sitzung / Seite 48

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in erster Linie darum: Was wollen wir, die Republik Österreich, was will die öster­reichische Bundesregierung, was erwartet der österreichische Nationalrat in Zukunft vom österreichischen Bundesheer an Aufgaben und an Aufgabenerfüllung? – Diese Definition ist wichtig.

Das ist schon hier diskutiert worden: Ja, wir brauchen eine neue Sicherheits- und Ver­teidigungsdoktrin. Und dann ist alles Mögliche gesagt worden, was da drinsteht, was in der alten nicht enthalten ist.

Ich muss überhaupt sagen: Versuchen wir doch, ein bisschen Sachlichkeit hier hereinzubringen, zumindest in dieser Sicherheitsdebatte – und nicht, dass sich jeder hier herausstellt und irgendetwas sagt, wobei er anscheinend die Dinge, über die er spricht, gar nicht gelesen hat. Ich empfehle jedem, auch meinen Vorrednern, die Lek­türe der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin aus dem Jahr 2001, die heute noch in Geltung ist. (Abg. Mag. Stadler: Wer hat die geschrieben?) Die ist im Jänner 2001 eingebracht worden und im Dezember, nach einer monatelangen Debatte, hier im österreichischen Nationalrat beschlossen worden. Eingebracht wurde sie vom dama­ligen Vorsitzenden des Landesverteidigungsausschusses Wolfgang Jung. – Kollege Strache, bitte bei Wolfgang Jung informieren – der ist ja, glaube ich, für euch noch Landtagsabgeordneter –, auch was die österreichische Neutralität anlangt. All das steht wirklich in einer wunderbaren Analyse und mit einer Aufgabendefinition dort drinnen.

Man braucht die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin nicht neu zu schreiben, aber man muss sie natürlich adaptieren angesichts der Dinge, die seit damals passiert sind. (Abg. Kickl: Über die notwendige Abschaffung der Wehrpflicht steht da gar nichts drinnen!) Das ist aber gar nicht so dramatisch, wie man glauben möchte. Und das würde ich Ihnen empfehlen, meine Damen und Herren, denn Sie bringen nie – wenn ich mir allein das hier jetzt anschaue – in Ihrer Konstitution eine wirklich fundierte neue Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin zusammen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Die bringen gar nichts mehr zusammen!)

Damit wird das passieren, was wir alle fürchten: dass Sie jetzt hin und her taktieren, und dann wird wieder ein Kuschelkurs ausgerufen, und dann wird nichts mehr passieren – es wird bei dem bleiben, was wir jetzt haben. Und das ist untauglich! Das System, das wir jetzt haben, ist natürlich reformbedürftig – das ist unbedingt notwendig, ob jetzt Wehrpflicht ja oder nein –, denn die Wehrpflicht, die wir jetzt haben, die ist nur Geldverschwendung.

Es wird nämlich das ganze System des österreichischen Bundesheeres – immerhin auch 800 Millionen € – dafür verwendet, dass 47 000 Grundwehrdiener verwaltet wer­den – nicht Grundwehrdiener, das wäre ja interessant, sondern Wehrpflichtige –, davon werden die Untauglichen abgezogen, davon werden die Zivildiener abgezogen – mittlerweile 13 000, wobei man nicht mehr weiß, wo man die einsetzen soll –, und zwei Drittel von den Grundwehrdienern müssen dann Systemerhalter spielen, das heißt, für das System selbst dann wieder da sein – und dann bleiben noch 8 000 Soldaten übrig, die sechs Monate lang ausgebildet und dann nach Hause geschickt werden. Also dann, wenn sie ausgebildet sind, schickt man sie nach Hause und verwendet sie nie wieder im Dienste der österreichischen Sicherheit. – Das allein zeigt, dass dieses System nicht mehr für die Zukunft tauglich ist. (Beifall beim BZÖ.)

Und, bitte, da keine ideologischen Geschichten hineinbringen! Es ist eine Reform not­wendig, nur: Es müssen die Grundparameter stimmen. Und wenn ich da höre – und da treffen sich ja wieder Pilz und Darabos –, was man mit dem österreichischen Bundesheer in Zukunft noch machen möchte, dann soll man das hier noch einmal klar und deutlich zum Ausdruck bringen, denn: Für den reinen Katastropheneinsatz in


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