Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll95. Sitzung / Seite 49

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Österreich und ein bisschen UNO-Einsätze – wobei wir über die UNO-Einsätze der Zukunft lange debattieren könnten, da bin ich nämlich sehr kritisch, wenn man sich das in der Praxis anschaut – brauchen wir keine militärische Landesverteidigung, keine Armee, wie wir sie jetzt haben. Das ist ja auch das Ziel – und wird als solches auch offen angesprochen – der Grünen und möglicherweise auch von Ihnen, Herr Bundes­minister.

Na ja, aber dann müssten Sie es schon anders positionieren, denn für den Katastro­phenschutz können Sie ein technisches Hilfswerk einrichten, da können Sie die Feuerwehren besser ausstatten, da brauchen wir nicht 8 000 Soldaten militärisch auszubilden. (Beifall beim BZÖ.) Und für die UNO-Einsätze – bessere Polizeieinsätze – brauchen wir das auch nicht. – Aber das ist nicht meine Linie.

Deshalb sind ja diese Aufgaben zu definieren. Ich glaube, so wie wir es auch in der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin definiert haben, dass militärische Landesvertei­digung ein Sich-Entgegensetzen bedeutet angesichts dieser Bedrohungsszenarien, die wir jetzt haben: internationaler Terrorismus, Krisenherde, die natürlich direkt und in­direkt auch auf uns Auswirkungen haben, auch Cyberwar, was auch immer wieder diskutiert wird – all das sind Dinge, die kein Staat mehr allein bewältigen kann.

Das heißt, es ist notwendig, da international zusammenzuarbeiten. Und wir sind in der Europäischen Union, und Österreich hat sich, Herr Kollege Strache, auch 1998 noch einmal mit einer Verfassungsänderung verpflichtet, vorbehaltlos am Aufbau und an der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Euro­päischen Union mitzuwirken – ohne Neutralitätsvorbehalt. In der österreichischen Bun­desverfassung steht drinnen, dass Österreich in Kampfeinsätze zur Friedensschaffung ohne UNO-Mandat und auch gegen den Willen einer der Streitparteien gehen kann. (Abg. Strache: Aber nicht muss!)

„Muss“ steht nirgends drinnen, Kollege Strache. Auch im NATO-Vertrag steht keine Verpflichtung für ein Mitgliedsland drinnen, in Kampfeinsätze zu gehen. Das ist ganz analog. (Abg. Strache: Beistandspflicht!) Aber Sie wissen, dass ein dauernd neutraler Staat so etwas in seiner Verfassung nicht haben darf. Lesen Sie bitte das „Handbuch des Völkerrechts“, da steht das alles drinnen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich bin ja nicht dagegen, Herr Bundesminister, aber man sollte es offen und ehrlich an­sprechen, dass es ja ein Vorteil für uns ist, dass auch im Lissabon-Vertrag die Solidaritätsklausel, die Beistandsgarantie – das ist ein Element eines Sicherheitsbünd­nisses – enthalten ist. Das ist ein Vorteil für Österreich, dass wir eben nicht mehr einzig und allein und selbst – weil das gar nicht möglich ist – unsere militärische Landesver­teidigung organisieren müssen, sondern die Staatengemeinschaft garantiert für uns, und dafür müssen wir auch einen klar definierten Beitrag für die Sicherheit dieser Gemeinschaft leisten – ganz normal, darüber kann man diskutieren. Und diese Aufgaben kann man selbstverständlich nur durch Profis erfüllen und nicht durch Wehrpflichtige, meine Damen und Herren – ganz logisch und ganz selbstverständlich. (Beifall beim BZÖ.)

Auf der nationalen Ebene ist natürlich der Katastrophenschutz eine wichtige Aufgabe – aber das ist keine Kernaufgabe des österreichischen Bundesheeres, sondern das ist eine Ergänzung. Dort, wo die zivilen Organisationen das nicht mehr schaffen, dort kann auch das Bundesheer zu Hilfe gerufen werden. Aber, meine Damen und Herren, dort, wo es andere nicht können: mit schwerem Gerät, mit entsprechenden Ausrüstungen, Hubschraubern et cetera. Zum Sandschaufeln und Sandsäcke-Füllen kann man auch andere einsetzen. Auch dafür braucht man keine militärische Ausbildung.

Aber zum Beispiel der Schutz der kritischen Infrastruktur: Wenn da von Zahlen ge­sprochen wird, meine Damen und Herren, dann ist festzuhalten, dass es derzeit in


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