Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll95. Sitzung / Seite 54

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wohl nicht sein, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

Die Abschaffung der Wehrpflicht bedeutet nicht formell die Abschaffung der Neutralität.

Der zweite Mythos: Zwangsdienst für alle. (Ruf bei der FPÖ: Das ist Ihr Mythos!) – Als wäre ein Zwangsdienst für Männer und Frauen die einzige Möglichkeit, das Sozial­system aufrechtzuerhalten.

Das wird nicht funktionieren, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens: Zwangs­dienste sind aus volkswirtschaftlicher Sicht sowieso eine Katastrophe. Zwei­tens: Die Hunderttausend jungen Frauen und Männer haben wahrscheinlich keine adäquate Möglichkeit, irgendwie sinnvoll Dienst zu machen, weil es wahrscheinlich gar nicht Hunderttausend sinnvolle Stellen für alle Männer und Frauen gibt. Und drittens: Es kann doch nicht sein, dass es Österreich auch nur irgendwie forciert, Zwangs­dienste weiterzuführen – im Jahr 2011.

Das heißt: soziale Sicherheit statt militärischer Unsicherheit (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek), ein Zivildienstersatzmodell, das auch ein solches ist, Freiwillige vor – und weg mit dem Zwangsdienst! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Zur Geschäftsordnung!)

13.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung der Wehrpflicht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend Abschaffung der Wehrpflicht

Seit mehreren Monaten wird in Österreich die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht diskutiert. Aufgrund politischer Differenzen und Ungeschicklichkeiten der Regierungs­parteien dreht sich die Debatte seit längerem im Kreis, ohne dass die längst dringend erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen in greifbare Nähe gerückt wären. Während die sozialdemokratische Partei und insbesondere Verteidigungsminister Darabos den Willen zur Beseitigung des nicht mehr zeitgemäßen Grundwehrdienstes erklärt haben, verweigert die österreichische Volkspartei diesbezüglich entgegen früherer Positionen die Kooperation.

Dieser Zustand ist vor allem für jene jungen Männer, denen in den nächsten Monaten die Einberufung droht, belastend, da Unklarheit herrscht ob und wann sie noch zur Ableistung des anachronistischen Zwangsdienstes herangezogen werden oder nicht.

Dabei stünde dem Verteidigungsminister auch ohne gesetzliche Änderungen die Mög­lichkeit offen, durch eine Aussetzung der Einberufungen zum Grundwehrdienst Klarheit zu schaffen.

Art 9a Abs 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes bestimmt, dass jeder männliche Staats­bürger wehrpflichtig ist. Die nähere Ausführung dieses Grundsatzes bleibt dabei den einfachen Gesetzen überlassen, wie dies bis zur Zivildienstgesetznovelle 2005 auch noch ausdrücklich in der Bestimmung festgehalten war. Die damalige Novelle


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