Zum Freiwilligen-Bedarf
Entacher: „Wir erhalten aus Ländern, die mit uns vergleichbar sind, laufend Warnungen, dass wir die Wehrpflicht behalten sollen. Dort melden sich zu wenig geeignete Freiwillige.“
Darabos: „Wie die Erfahrungen der letzten 20 Jahre zeigen, funktioniert es aber in vielen Ländern, die ihr Wehrsystem geändert haben, nicht so einwandfrei. Viele Länder Europas haben enorme Aufbringungsprobleme.“
Zum schwedischen Modell
Entacher: „Schwedische Offiziere haben mir berichtet, dass es dort bei den Landstreitkräften bereits enorme Probleme bei der Anwerbung von Freiwilligen gibt.“
Darabos: „In Schweden rechnen Experten mit massiven Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung.““
Diesem Interview folgten Drohungen von Bundesminister Darabos an seine Bediensteten. Die „Tiroler Tageszeitung“ Nr. 22 vom 23.01.2011 berichtete über Darabos: „Wer nicht bereit ist, mit mir gemeinsam das Bundesheer in eine neue Zukunft zu führen, der muss wissen, dass ich nicht vor personellen Konsequenzen zurückschrecken werde. Ich bin fest entschlossen, das Heer zu reformieren und die Wehrpflicht abzuschaffen. Wer nicht mitzieht, wird mit Konsequenzen zu rechnen haben. Ich lasse mir von niemandem, auch nicht vom Generalstabschef, Steine in den Weg legen.“
Noch bei einer bei einer Pressekonferenz am 24. Jänner 2011 vormittags sprach Darabos davon, dass es jetzt nicht um ein "Köpfe-Rollen" gehe. Doch dem Druck der Kronenzeitung mit der Aufforderung „Darabos muss jetzt durchgreifen“ war der Minister nicht gewachsen, Entacher wurde als Chef des Generalstabes abberufen.
In der Presseerklärung von Verteidigungsminister Norbert Darabos, 24. 1. 2011 hieß es: „Die Aussagen des Generalstabschefs in der aktuellen Ausgabe des "profil" zu den Kosten und zur Leistungsfähigkeit eines Freiwilligenheeres kann ich deshalb nur so interpretieren, dass er sich von seinen eigenen Berechnungen distanziert. Durch diese öffentlichen Aussagen und den dadurch entstandenen Vertrauensverlust sah ich mich heute, Montag, im dienstlichen Interesse veranlasst, den Generalstabschef abzuberufen.“
Diese Abberufung ist mehr als in Frage zu stellen. Offizieren, die das verfassungs-rechtlich gewährleistete Recht auf Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen und dafür eintreten die gegebene Verfassungslage beizubehalten, mit Hinauswurf, Absetzung oder sonstigen Konsequenzen zu drohen, ist ein Bruch der Verfassung per se. Dies ist demokratiefeindlich, illegitim und ein schwerer Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In diesem Zusammenhang kann sich der Minister keinesfalls auf Argumente der Amtsverschwiegenheit oder Beamtenloyalität berufen, weil die Debatte über die Abschaffung der Wehrpflicht öffentlich geführt wird und sich der Generalstabschef auf die öffentlich bekanntgegebenen Modelle bezogen hat.
In dem Maß, in welchem Darabos parteipolitische Gehorsamspflicht innerhalb seiner Vollziehungszuständigkeit unter Androhung von dienstlichen Nachteilen einfordert, bricht er bewusst die Verfassung.
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