Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 44

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Wir brauchen Verbesserungen, meine Damen und Herren! Ja, wir brauchen verkürzte Verfahren, wir brauchen Unterhaltsregelungen, die eingehalten werden, wir brauchen Besuchsregelungen, die verbindlich und verpflichtend sind, wir müssen über abkühlen­de Phasen nach einer Scheidung nachdenken, wir brauchen ausreichende Begleitung in Trennungsphasen, und wir brauchen auch verpflichtende Elternberatung, vor allen Dingen bei strittigen Scheidungen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzei­chen.)

Meine Damen und Herren, reden wir darüber, diskutieren wir darüber und arbeiten wir an guten und gerechten Lösungen – im Sinne der Väter, im Sinne der Mütter und vor allen Dingen im Sinne der Kinder! (Beifall bei der SPÖ.)

9.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Steibl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.30.03

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Ja, Frau Kollegin Binder-Maier, Ihr letzter Satz ist tausendpro­zentig zu unterstreichen! Wir müssen die Eltern in ihrer Verantwortung in der Erzie­hung, aber auch in ihrer Verantwortung in einer Partnerschaft unterstützen, wenn sie allein nicht zurechtkommen. Partnerbildung und Elternbildung sind Themen, die uns, die wir Verantwortung tragen, sehr am Herzen liegen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu gehören auch Kinder, und ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile. Mein Kol­lege Donnerbauer hat schon gesagt, dass vier von zehn Kindern in Österreich geboren werden, ohne dass die Eltern einen Trauschein haben, und dass pro Jahr 15 000 min­derjährige Kinder erleben, dass sich Mutter und Vater scheiden lassen. Selbstverständ­lich nicht nur, aber gerade in diesen schwierigen und so sensiblen Situationen gilt: Das Wohl des Kindes/das Wohl der Kinder muss absoluten Vorrang haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Das Grundbedürfnis des Kindes nach einem guten Kontakt, nach einer Beziehung zu beiden Elternteilen ist zu unterstützen. Das ist unsere Aufgabe, die natürlich auch in grundlegendem Zusammenhang mit dem Besuchsrecht zu sehen ist. Ein festgeschrie­benes Besuchsrecht macht meiner Meinung nach Sinn; es ist gut, wenn wir das ange­hen. Es ist ungemein wichtig, Kindern den Kontakt zu beiden Elternteilen zu erhalten. Das ist eine Botschaft, die wir hinausgeben müssen, weil das wichtig und notwendig ist. Kinder haben ein Recht auf den Kontakt zu Vätern, Kinder brauchen auch männ­liche Vorbilder. Alle Experten und Expertinnen sagen, dass wir viel zu wenig Kinder­gärtner, Volkschullehrer haben. Burschen wie Mädchen brauchen den Kontakt zum je­weils anderen Geschlecht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Linder.)

Gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern beziehungsweise nach einer Schei­dung hilft auch, Konflikte zu vermeiden – das ist auch bei der letzten Enquete hier im Parlament herausgekommen –, und Expertinnen und Experten durch die Bank haben gesagt, dass es notwendig ist, dass Konflikte vermieden werden. Auch der jüngste Fa­milienbericht sagt aus, dass die gesetzliche Möglichkeit der Beibehaltung der gemein­samen Obsorge nach einer Scheidung eine gute Grundlage dafür ist, eine Entspan­nung der elterlichen Beziehung herbeizuführen. Ich denke, mit mehr Kommunikation, weniger Konflikten und einer höheren Zufriedenheit beider Elternteile, insbesondere auch der Väter, würde es eine bessere Beziehung danach zwischen Kind/Kindern und getrennt lebenden Elternteilen geben.

Trennungen und Scheidungen sind für Kinder immer traumatische Erlebnisse. In mei­nem Zivilberuf bin ich seit über 20 Jahren in einem Frauen- und Familienreferat tätig, und ich muss sagen: Es dürfen nicht frauenpolitische Überlegungen oder Eigeninter-


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