Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 52

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wissen wir, dass es streitende Eltern gibt, die psychisch verletzt sind, die miteinander nichts mehr zu tun haben wollen, die Vorwürfe und Schuldzuweisungen gegenseitig aufeinander prallen lassen und die manchmal auch die Kinder in dieses grausame Spiel mit hineinziehen, nur um ihre Ansprüche bei Gericht besser durchsetzen zu kön­nen. Und genau da – Herr Abgeordneter Jarolim, da sind wir nicht weit voneinander entfernt – geht es darum, eine Schlichtungsstelle zu haben, bei der die Eltern auf einen Tisch zusammengeführt und von Experten beraten werden. Das ist auch im Sinne der Frau Justizministerin, das hat sie auch so vorgeschlagen.

Das lässt aber trotzdem noch immer die Frage offen, wie es den Kindern in solchen Fällen geht – den Kindern, die ihre Eltern lieben, die beide Elternteile lieben, die gar nicht verstehen können, warum ein Zusammenleben künftig nicht mehr möglich sein soll.

Sehr geehrte Damen und Herren, von 17. bis 19. Februar hat in Wien eine Fachtagung stattgefunden, im Rahmen derer sich 500 internationale Experten mit den Bedürfnissen der Kleinkinder auseinandergesetzt haben.

Klaus Vavrik, der Präsident der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesund­heit, hat vorgerechnet, dass 20 000 bis 40 000 Kinder, die unter vier Jahre alt sind, in belasteten Situationen aufwachsen. Die Folgen im späteren Leben sind erhöhte Sucht­raten, mehr Sozialstörungen und eine doppelt so hohe Häufigkeit von Depressionen. Auch Scheidungskinder im Kleinstkindalter gibt es vermehrt.

Die Kernaussage dieser kinderpsychologischen Tagung war an Forschungsergebnis­sen orientiert. Man ist zu dem Schluss gekommen, dass eine beglückte Bindung in der frühen Kindheit darüber entscheidet, wie Kinder im späteren Leben zurechtkommen.

Die Kinderärztin Katharina Kruppa, die Vorsitzende der Gesellschaft für Seelische Ge­sundheit in der Frühen Kindheit, hat darauf hingewiesen, dass Kinder eine wirklich lie­bevolle Zuwendung brauchen, um ihr Entwicklungspotenzial voll ausschöpfen zu kön­nen. Möglich ist das nur, wenn die Mutter in der Betreuung nicht allein gelassen wird, denn Kinder brauchen mehrere Bezugspersonen. Kinder brauchen Mutter und Vater und haben einen Anspruch auf beide Elternteile. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Ein gleiches Recht auf beide Elternteile hat niemals zum Ziel, den Müttern zu scha­den, sondern es sollen dadurch Machtmissbrauch und auch Unrecht verhindert wer­den – im Sinne der Kinder.

Wir erwarten eine entsprechende Regierungsvorlage. Wir erwarten auch, dass die noch offenen Diskussionspunkte intensiv diskutiert werden. Selbstverständlich ist es ei­ne sensible Materie, und wir wissen auch, dass die nun vorgesehene Änderung im Fa­milienrecht grundsätzlich im Sinne der Kinderrechte und im Sinne der Verfassung ist.

Dort heißt es – das wurde heute schon zitiert –: „Jedes Kind hat Anspruch auf regel­mäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.“ (Ruf bei der SPÖ: ... Besuchsrecht!) – Das Wohl des Kindes steht auf jeden Fall im Mittelpunkt des Familienrechtes. (Beifall bei der ÖVP.)

10.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fich­tenbauer. – Bitte.

 


10.02.44

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir, die Freiheitliche Partei, begrüßen diesen Gesetzent­wurf und unterstützen ihn. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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