Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 51

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soll davor geschützt werden, zu sehen, wie sich die Eltern in aller Öffentlichkeit be­fetzen und nahezu umbringen, meine Damen und Herren! Und es bringt überhaupt nichts, wenn man sagt, dass es eine absolut konfliktvolle Beziehung gibt. – Natürlich! Wenn es zu einer Scheidung kommt, hat das seine Gründe, und wenn es wie in 10 Prozent der Fälle zu einer Scheidung kommt, die teilweise mit Gewalttätigkeiten, Er­pressungen und den unerfreulichsten Aktionen einhergeht, dann hat das Kind in die­sem Szenario nichts verloren. Es ist unsere Aufgabe, eine Lösung im Sinne der Kinder zu finden, damit sie davor geschützt werden, quasi als Gegenstand in diese Auseinan­dersetzungen mit hineingezogen zu werden.

Kollege Hofer hat selbst gesagt, dass das Kind oft als Faustpfand missbraucht wird. Wann wird es denn mehr als Faustpfand missbraucht, als wenn es dabei sein muss, wenn die Eltern streiten?

Meine Damen und Herren, es ist keine gute Lösung, wenn wir versuchen, mit einem Gesetz etwas zu lösen, was in Wirklichkeit eine therapeutische beziehungsweise psy­chotherapeutische Maßnahme sein soll, die auf die menschliche Situation einer Grup­pe, nämlich der Familie, eingehen muss! Daher kann man das nicht über einen Leisten scheren und sagen, dass wir jetzt ein Gesetz machen und damit alle Lösungen mehr oder weniger gefunden sind, sondern wir müssen Lösungen finden, die sich die Kinder verdient haben. Das ist auch die Erwartungshaltung der Kinder und der Jugend an uns. Und diese Lösung kann nicht darin bestehen, dass wir ignorieren, dass es im Einzelfall jeweils einen großen therapeutischen Aufwand gibt.

Frau Minister, wir sind dafür, mit Ihnen die Diskussion zu führen. Wir hätten es auch begrüßt, wenn Diskussionen bis dato geführt worden wären, was leider diesfalls nicht der Fall war. Wir wollen Alternativen suchen, wir wollen statt der Gerichte eine vorge­lagerte Schiedsstelle einrichten, wie das auch mehrfach von allen angesprochen wur­de. Zu glauben, ein Gesetz allein löse alle Probleme, ist wirklich etwas zu kurz gegrif­fen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

9.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hölle­rer. – Bitte.

 


9.57.30

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Frau Justizministerin hat ihren Entwurf für die Änderungen im Familienrecht vorgelegt und ihn hier auch im Detail erläutert. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass die ge­planten Neuregelungen im Familienrecht nicht Mutter- und auch nicht Vaterrechte be­treffen, sondern dass es um das Wohl des Kindes geht.

Wir haben heute schon einige Male gehört, dass rund 15 000 Kinder in Österreich jähr­lich von Scheidungen betroffen sind. Und alle Kinder, also auch Scheidungskinder, ha­ben das Recht auf Vater und Mutter. Die gemeinsame Obsorge nimmt beide Elternteile auch nach einer Trennung in Pflicht und Verantwortung, damit den Kindern ein Höchst­maß an Unterstützung gewährleistet bleiben kann, wenn es im Sinne des Wohles des Kindes ist.

Wo liegt der Knackpunkt bei den 10 Prozent der Rosenkrieg-Scheidungen? – Es stellt sich natürlich die Frage, ob in diesen Fällen weiterhin eine gerichtliche Entscheidung über die Obsorge richten soll oder ob, wie von Frau Bundesministerin Bandion-Ortner vorgesehen, beide Elternteile auch weiterhin für ihre Kinder Verantwortung tragen sol­len, um ihnen damit eine optimale Betreuung für ihr weiteres Leben zu gewährleisten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Im Gesetzentwurf ist, wenn man ihn genau anschaut, ein Appell an die Eltern enthal­ten, ihre Streitigkeit nicht auf dem Rücken ihrer Kinder auszutragen. Selbstverständlich


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