Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 50

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Meine Damen und Herren, zum Schluss noch ein Anliegen an die Frau Bundesminis­ter: Frau Bundesminister, ich möchte gerne, dass auch die Frage der Betreuungsleis­tung bei der gemeinsamen Obsorge auf die Frage der Unterhaltsleistung eine Auswir­kung hat. Das sollte man noch extra diskutieren. (Beifall beim BZÖ.)

9.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.52.13

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Kollege Stadler, dass Sie jetzt wirk­lich allen Ernstes jene Einrichtung angreifen, nämlich die Frauenhäuser, die die letzte Zuflucht für Frauen sind, die Gewalt ausgesetzt sind und oft bis aufs Blut gepeinigt werden, das ist schon sehr bezeichnend! Schämen Sie sich wirklich dafür! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich glaube, man kann hier nicht auf der einen Seite davon reden, dass die Diskussion, soweit das bei oft sehr schwierigen Fällen halt möglich ist, emotionslos geführt werden soll, und auf der anderen Seite gerade genau auf diese Art und Weise Öl ins Feuer gie­ßen, Herr Kollege! Ich glaube, dass dadurch alle anderen Argumente zum Großteil wirklich nicht mehr ernst genommen werden!

Meine Damen und Herren, dass Kinder ein Recht auf beide Elternteile haben sollen und dass das auch durchgesetzt werden soll, steht hier völlig außer Streit. 90 Prozent aller Scheidungen erfolgen im Einvernehmen, und selbstverständlich sollte es auch möglich sein, wenn die Ehepartner nicht mehr zusammenleben können und ausein­ander gehen, im Einvernehmen die bestmöglichen Lösungen im Sinne des Kindes zu treffen.

Aber man darf halt nicht vergessen, dass es bei 10 Prozent nicht im Einvernehmen geht, wie bis dato alle Redner, sogar auch Kollege Hofer, hier dargelegt haben. Oft werden Diskussionen geführt, gibt es Konflikte und treten Gewalttätigkeiten auf, die bis an die Grenze des Erträglichen und der Existenz der einzelnen Partner gehen. In sol­chen Fällen sind die Kinder davor zu schützen, dass sie das auf offener Bühne mit an­sehen müssen, meine Damen und Herren! Das ist sicherzustellen! Es nützt nämlich keinem Kind, wenn wir hier sagen: Bühne auf! Schau dir an, wie deine Eltern mitein­ander umgehen! – Das sind nämlich die Eltern, dem das Kind in Liebe zugetan ist, und es möchte absolut nicht sehen, dass die beiden Bezugspersonen miteinander in Kon­flikt treten. Ich glaube, die Gesetze werden daran zu messen sein, ob uns das gelingt.

Ich glaube, es ist auch wichtig, zwischen dem Besuchsrecht einerseits und der gemein­samen Obsorge andererseits, wie sie hier vorgeschlagen wird, zu unterscheiden. Ich gebe zu: Es gibt viele Besuchsrechtsregelungen, die nicht durchgesetzt werden und bei denen Kinder dann jahrelang auf den einen oder anderen Partner warten. Frau Jus­tizminister, es gibt Verfahren, die drei, vier, fünf Jahre dauern. Ich frage mich: Warum ist denn das so? Warum können wir nicht intern in der Justiz ansetzen, um zu schauen, wieso wir keine schnelleren Verfahren bekommen? (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin vollkommen bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass die Gerichte vielleicht nicht die bestmögliche Stelle sind, wo solch schwierige Situationen gelöst werden sollen. Derzeit sind sie noch zuständig, und solange sie zuständig sind, ist es auch wichtig, darauf zu achten, dass wir rasche Lösungen bekommen. Ich glaube, das ist das Um und Auf. Es führt ja auch oft zu Frustrationen, wenn es über Jahre hinweg zu keiner Lösung kommt.

Gemeinsame Obsorge ist dann eine gute Lösung, wenn Einvernehmen zwischen den Eltern herrscht, wenn die Eltern nach der Scheidung übereinkommen, gemeinsam jeweils die Rolle gegenüber dem Kind einzunehmen, die dem Kind hilft. (Abg. Kopf: Es geht nicht um die Eltern, es geht um das Kind!) Es geht um das Kind, aber das Kind


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