Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 53

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Gesetzentwurf ist mit der politischen Auffassung der Freiheitlichen Partei verein­bar, die schon in zwei Gesetzgebungsperioden, nämlich in der vergangenen und in die­ser, zu entsprechenden Anträgen geführt hat.

Es ist von Ihnen natürlich richtigerweise der Appell in den Raum gestellt worden, dass das Thema Obsorge für Kinder nicht zum Geschlechterkampf umfunktioniert werden soll. Ich vermute, dass dieser sehr richtige Appell bei spezifischen Sektoren rot-grün-gefärbter Kampfbrigaden völlig sinnlos ist, die das Kind selbstverständlich nach wie vor zum Druckmittel erheben oder unter den Arm nehmen – welche Ausdrücke auch immer man dafür verwenden möchte. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf.)

Das ist ja die Ursache dafür, dass dieser energische Gegenhall gegen Sie und gegen dieses Gesetzesvorhaben zu verzeichnen ist. Es wird sozusagen ein Kampfplatz er­kannt, und diesen möchte man nicht aufgeben. Es gibt natürlich verschiedene Formen des Kindesmissbrauchs. Die heftigste ist die physische Form, aber auch die psychi­sche Möglichkeit, mit dem Kind als Druckmittel einen gegen den anderen auszuspie­len, ist unerhört (Abg. Mag. Steinhauser: Schwarz-weiß!), und es wird mit politischen Scheinargumentationen auf dieser Ebene weitergearbeitet. (Beifall bei der FPÖ.)

Wahr ist, dass es selbstverständlich den Gott sei Dank überwiegenden Teil betroffener Kinder so nicht berührt, weil die Eltern vernünftig sind und das Kind nicht zum Gegen­stand des Gezerres machen. (Abg. Mag. Steinhauser: Wenn!) Sie können brüllen, was Sie wollen – Sie selbst wissen das nur theoretisch aus der Arbeiterkammer. Auf der Seite der Betroffenen, als Anwalt bei Gericht, sind Sie sicher noch nie gestanden. Sie wissen daher nicht, wovon Sie reden, Herr Kollege! (Beifall bei der FPÖ.)

Zweitens ist es, wie durch Untersuchungen evident ist, so: Wenn von Gesetzes wegen die gemeinsame Obsorge besteht, entfällt von vornherein eine große Anzahl der Ge­richtsverfahren – das kann natürlich nur statistisch erarbeitet werden, ist aber aus der Bundesrepublik Deutschland eindeutig durch Erfahrungswerte belegt und wissen­schaftlich untermauert –, die heute in Österreich noch geführt werden, weil diese ge­setzliche Anordnung fehlt, die jetzt durch diese Gesetzesinitiative beschlossen werden soll.

Es besteht also mithilfe dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit, von vornherein die ge­meinsame Obsorge vorzusehen, die Chance, einen nicht unerheblichen Teil an Kin­dern aus dem Konfliktpotenzial, das bei den Eltern leider gegeben ist, zu entfernen. Das allein ist Grund genug, dieses Gesetz zu unterstützen, und das ist auch sinnvoll. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mehrere Vorredner haben Bezug auf die Enquete genommen, bei der viele, die hier sitzen, anwesend waren – so auch ich – und bei der ein Experte aus Deutschland, ein Familienrichter, in einer absolut klaren, eigentlich unwidersprochen gebliebenen und eindeutigen Weise den Vorteil der deutschen Gesetzeslage vorgestellt hat.

Ich verstehe nicht, dass Rot sich auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik, wo es gar nicht passt, so des deutschen Vorbildes befleißigt, während man sich dort, wo es ein gutes deutsches Vorbild gibt, aus politischer Eindimensionalität dagegen wendet.

Noch einmal: All Ihre Beschwörungen – meine Vorrednerin hat schon darauf hinge­wiesen – im Sinne des Kindesschutzes in der Verfassung sind gar nichts wert, wenn dort, wo es konkret wird, nach wie vor auf den Kindern herumgetrampelt werden soll. Das ist die Realität! Wir unterstützen dieses Gesetz also. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite