Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 56

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man ein ganzes Leben lang. – Daher stellt sich die Frage nicht. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Realität zeigt, dass es immer mehr Scheidungskinder gibt, dass immer mehr Kin­der unehelich geboren werden, dass es immer mehr alleinerziehende Elternteile gibt. Daher ist es ein Gebot der Stunde, die Familiengesetze so zu gestalten, dass sie auch Antworten auf diese Realität geben.

In dem Wissen, dass gerade das Familienumfeld die Entwicklung von Kindern sehr in­tensiv prägt – im positiven wie auch im negativen Sinn –, haben wir seitens des BZÖ immer wieder Druck gemacht, und zwar einerseits im Bereich des neuen Jugendhil­fegesetzes, wo es dringend erforderlich ist, eine bundeseinheitliche Regelung und ei­nen Automatismus zu schaffen, wenn es um Kindesgefährdung geht, und andererseits auch bei der Weiterentwicklung des Sorgerechtes.

Wir vom BZÖ sehen uns ausschließlich als Vertreter der Kinder und ihres Rechtes auf Mutter und Vater, ganz gleich, in welcher Beziehung die Eltern leben.

Frau Bundesminister, Ihr Vorschlag ist auf jeden Fall positiv und zu begrüßen. Weniger positiv sehe ich, dass es noch keinen gemeinsamen Nenner mit dem Koalitionspartner gibt. Man hat gesehen, da wird uns noch einiges erwarten, vor allem, wenn man sich in der wesentlichen Frage, ob jetzt die gemeinsame Obsorge als Regelfall zu sehen ist oder nicht, mit dem Koalitionspartner nicht einig ist. Da scheiden sich die sogenannten Koalitionsgeister, und ich denke, wir werden in den nächsten Wochen wieder ein sehr interessantes Schauspiel geboten bekommen.

Für uns als BZÖ ist aber ganz klar: Gemeinsame Obsorge soll Standard sein; alleinige Obsorge soll der Ausnahmefall sein, wenn es Schwierigkeiten gibt, wenn es Streit gibt, wenn das Kindeswohl gefährdet wird.

Ich verwahre mich ganz entschieden dagegen, dass man Vätern ständig unterstellt, dass sie mehrheitlich kein Interesse an den Kindern haben. Ich verwahre mich aber auch ganz vehement dagegen, dass man Müttern unterstellt, dass sie die ihnen anver­trauten Kinder als Faustpfand gegen die Väter verwenden. Der überwiegende Teil von Vätern und Müttern, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat Interesse an den Kindern und möchte auch an einer gedeihlichen Entwicklung der Kinder teilhaben.

Wir vom BZÖ wollen weiters, dass es keine Differenzierung zwischen gemeinsamer Obsorge bei Scheidungskindern und bei unehelichen Kindern gibt. Es wäre ein fal­sches Signal, das hier nicht durchzusetzen.

Wir wollen klare Regelungen des Besuchsrechtes – Frau Bundesministerin, Sie haben es schon angekündigt –, klare Regelungen bei den Betreuungstagen, was den Wohn­sitz anlangt, und so weiter, denn ich glaube, Eltern, insbesondere Väter, sind nicht zeit­weilige Besucher ihrer Kinder.

Wir müssen auch klar regeln – Kollege Stadler hat es ja schon erwähnt –, wie es mit der Unterhaltsverpflichtung ausschaut. Wenn mehr betreut wird, ist dann weniger Un­terhalt zu zahlen? – Das ist auch eine wichtige Frage, die nicht irgendwo irgendwann einmal abgehoben geklärt werden kann.

Die begleitenden Maßnahmen als Familienschlichtungsstelle sind auch absolut zu be­grüßen.

Was Sie, Frau Bundesministerin, wollen, ist sicher sehr ambitioniert, aber Sie sind für uns erst glaubwürdig, wenn Sie den Koalitionspartner davon überzeugt haben. Wenn ein gutes Gesetz umgesetzt wird, dann haben Sie sozusagen Ihre Glaubwürdigkeit in dieser Frage erlangt. Wir als BZÖ werden Sie sicher bei Lösungen unterstützen, denn wir haben nur eines im Blickfeld: das Wohl der Kinder! (Beifall beim BZÖ.)

10.18

 


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