Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 55

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haft zusammengespannt werden und zwanghaft Gemeinsamkeit erreichen müssen. (Abg. Kopf: Gemeinsame Obsorge heißt nicht Hand in Hand! Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Herr Kollege Stadler, ich spreche von diesen 10 Prozent, die sich eben nicht einigen können. Die Betroffenen brauchen in dieser Situation Unterstützung von Menschen, die das gelernt haben, Unterstützung von Menschen, die ihnen dabei helfen, ihre Proble­me der Vergangenheit aufzuarbeiten, beiseite zu lassen, ihre Beziehungsebene zu ver­lassen, die Elternebene einzunehmen und miteinander zum Wohle der Kinder zu arbei­ten. (Beifall bei den Grünen. Ruf bei der ÖVP: Genau! Abg. Kopf: ... schließt das nicht aus!)

Deshalb haben wir den Vorschlag gemacht, anstatt eine automatische Obsorge einzu­richten eine Einrichtung vorzusehen, nämlich die Schlichtungsstelle (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz), aber nicht erst, wenn ein Richter empfindet, dass die Familie dorthin gehen soll, sondern eine Schlichtungsstelle, die den Gerichten vorgelagert ist, wo alle Paare, die trennungs- und scheidungswillig sind, hingehen und die Unterstüt­zung bekommen, die sie individuell brauchen. (Abg. Mag. Donnerbauer: ... Verpflich­tung zur Schlichtung!)

Dann wird es noch immer Menschen geben, bei denen es keinen Sinn macht, sich zu einigen, bei denen es nicht möglich ist, und da ist dann das Gesetz gefragt. Da ist dann das Gericht gefragt, zum Wohle der Kinder eine Entscheidung zu treffen. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Vor diesem Hintergrund, Frau Ministerin, hoffe ich, dass die Gespräche mit der Frauen­ministerin, die diesbezüglich ja einer ähnlichen Ansicht ist, Früchte tragen und dass diese Gespräche Sie dazu bringen, nicht nur die eine Perspektive wahrzunehmen, son­dern durchaus auch noch einmal die andere Perspektive. Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Cha­os-Truppe! Abg. Binder-Maier in Richtung FPÖ und BZÖ : Sie hören nicht einmal mehr zu! Das ist ja unglaublich!)

10.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haub­ner. – Bitte.

 


10.12.56

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Als letzte Rednerin dieser Aktuellen Stunde möchte ich einmal ganz klar Folgendes festhalten – weil alle vom Kindeswohl reden –: Es ist ein großes Glück und eine große Freude, Kinder zu haben, Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung begleiten zu können. Es ist eine große Herausforderung, sie über die vie­len Hürden im Leben bis zum Erwachsenwerden zu begleiten, sie richtig zu betreuen und zu erziehen und ihnen vor allem sehr viel Liebe, sehr viel Fürsorge und sehr viel Schutz zu geben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Diese Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben in erster Linie die Eltern. Die Eltern haben diese Verantwortung wahrzunehmen, und die Kinder haben das Recht auf einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen, zu Mutter und Vater. Das gilt ganz besonders auch im Falle der Trennung, im Falle der Scheidung, im Falle, dass Kinder unehelich geboren werden.

Daher kann ich mit der Wortwahl von Kollegin Binder-Maier eigentlich nichts anfangen, wenn sie von der „verordneten Verpflichtung“ spricht. Diese „verordnete Verpflichtung“ gibt es ein ganzes Leben lang. Die Verantwortung kann man nicht abgeben, wenn man sich als Partner von der Partnerin trennt, sondern diese Verantwortung für die Kinder hat


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