Ende der gesamten Inskriptionszeit gewartet werden muss, sondern die Universitäten sich bereits im August auf das nächste Semester vorbereiten können und damit auch, wenn nötig, mehr Lehrveranstaltungen anbieten können.
Zweiter Punkt: die verpflichtende Studienberatung. Die Studienberatung gehört selbstverständlich am stärksten in den Schulbereich. Deswegen kommt es zur Abstimmung dieser beiden Ressorts. Es wird ganz wichtig sein, sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler sich rechtzeitig ab der zehnten Schulstufe aufwärts darauf vorbereiten, welche Studienrichtung sie wählen. Denn wir wissen heute, dass 60 Prozent der Studienanfänger nur 10 Prozent des Angebots nutzen. Wir wollen ja Schülerinnen und Schüler rechtzeitig gerade in Richtung der MINT-Fächer, aber auch jener Fächer, in denen wir mehr Nachfrage brauchen, motivieren, hinweisen und ihnen neue Möglichkeiten aufzeigen. Sie sollen die Studienrichtungen nicht nur aus dem familiären und sozialen Umfeld heraus reproduzieren, sondern aus der ganzen Bandbreite an Möglichkeiten, die die Universitäten und Fachhochschulen bieten, wählen. Dass das noch nicht im Herbst verpflichtend sein kann, sieht eben der Punkt der Verordnung vor. Das wäre zu früh, aber das Ziel, dass sich beide Ressortleiterinnen gesetzt haben, ist, dieses Angebot mit dem darauffolgenden Studienjahr flächendeckend und verpflichtend einzuführen.
Dritter Punkt: Qualitative Aufnahmeverfahren in der Studieneingangsphase sehen vor, dass es zuerst einen Überblick gibt. Wir sehen in den Studienrichtungen, in denen es bereits solche Lehrveranstaltungen gibt, die einen Überblick über das kommende Studium anbieten, dass viele Studierende überrascht sind, was auf sie zukommt. Durch die gemeinsame Studieneingangsphase können sie noch rechtzeitig umsatteln. Das heißt, die, die trotz sorgfältiger Beratung nicht das passende Studium gewählt haben, können sich möglichst ohne Verzug noch einmal umentscheiden.
Insgesamt schaffen wir mit dem Gesetz bessere Planbarkeit und Transparenz, aber auch die Sicherstellung, dass die Studierenden ihren Eignungen und Interessen entsprechend das richtige Studium wählen und dort dann Studienbedingungen vorfinden, die ihnen ein rasches Studienende ermöglichen.
Lassen Sie mich aber sagen, wie es weitergehen muss. Dieses Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt in einer Reihe von Schritten, die noch zu setzen sind, die geplant sind. Erstens: Der nächste Schritt, der wichtig wird, ist eine bessere Kapazitätsplanung und ihre Kopplung mit der Universitätsfinanzierung. Das hat sich im Fachhochschulsektor bestens bewährt, wir brauchen vergleichbare Modelle auch für die Universitäten. Daran arbeitet die Frau Bundesministerin, daran arbeitet das Ressort mit hohem Druck und hoher Intensität.
Zweitens brauchen wir auch in den Kapazitätsfestlegungen Klarheit darüber, wie wir die Autonomie der Universitäten erhalten können, gleichzeitig aber eine gewisse Steuerung erreichen können. Wir müssen unsere Universitäten in Richtung mehr Wettbewerbsfähigkeit insgesamt begleiten.
Herr Kollege Rosenkranz, ich möchte Sie an dieser Stelle daran erinnern (Abg. Dr. Rosenkranz: Bitte!), dass jedes Nachbarland Österreichs bereits Studieneingangsphasen, Aufnahmeverfahren und Studienbeiträge hat. (Abg. Dr. Rosenkranz: Aber keine versteckten!) Also tun Sie nicht so, als wäre das in Österreich eine Ausnahme! Wir sind die Ausnahme, weil wir es nicht haben. In der gesamten EU sind wir das einzige Land. Das heißt, Österreich soll irgendwie den freien Hochschulzugang für ganz Europa sichern. Das, Herr Kollege Rosenkranz, geht leider nicht, auch wenn wir es uns wünschen. (Beifall bei der ÖVP.) Wir können es uns nicht leisten, wir können es nicht finanzieren. Daher gehen wir zu dem über, was ganz Europa macht. Schließen wir uns an! Mit dieser Novelle ist ein erster Schritt in diese Richtung getan, den brauchen wir.
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