Hinsicht betrifft. Es gibt darin sehr viele Verordnungsermächtigungen. Es gibt eine Regelung darüber, wie die einzelnen Gesetzesstellen, zum Beispiel die Anmeldung beziehungsweise die Studieneingangs- und Orientierungsphase, in Kraft treten.
Aber dem § 63 Abs. 1 wird folgende Ziffer 6 angehängt: „für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- und Diplomstudium, nach Maßgabe des Vorliegens einer Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur den Nachweis, dass die Studienwerberin oder der Studienwerber vor dem Studium eine Studienberatung in Anspruch genommen hat.“
Das heißt, die gesamte Regelung wird darauf gestützt, dass das Wissenschaftsministerium irgendwann einmal eine Verordnung erarbeitet, wie diese Studienberatung oder Studienwahlberatung aussehen soll. Dazu braucht es noch die Zustimmung beziehungsweise Anhörung des Unterrichtsministeriums. Es ist übrigens ein alter freiheitlicher Vorschlag, diese beiden Ministerien zu einem Bildungsministerium zusammenzulegen, damit würde man sich die Konversation darüber bereits ersparen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und dann kommt diese Verordnung. Wann wird sie kommen? Wann sollen sich die Studenten darauf einstellen, dass das kommen wird? Das ist uns einfach zu unbestimmt. Wir haben sogar starke Zweifel, dass das im Stufenbau der Rechtsordnung so einfach geht.
Dann kommt noch das Letzte: Diese Studienberatung ist kostenneutral zur Studienberatung, die bisher durchgeführt wurde. Derzeit haben ungefähr 25 Prozent der Studenten diese Beratung in Anspruch genommen. In Zukunft sollen es 100 Prozent sein, es soll mehr Qualität geboten werden – und das zu denselben Kosten. Das ist dieselbe Argumentation, mit der man uns die Abschaffung der Wehrpflicht durch Herrn Darabos schmackhaft gemacht hat. Wir glauben es nur nicht, denn jeder Österreicher weiß, dass mehr Zeit und mehr Leistung mehr Geld kosten. (Beifall bei der FPÖ.)
14.34
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.34
Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der heute vorliegenden Novelle des Universitätsgesetzes 2002 setzen wir mit der Neuregelung der Studieneingangs- und Orientierungsphase einen ganz wichtigen Schritt in Richtung mehr Qualität an unseren Universitäten. Alle, die dagegen sind, sind gegen mehr Qualität an unseren Universitäten, das sei ihnen gesagt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Rosenkranz: Geh bitte!)
Entscheidend ist, dass wir den Universitäten mit diesen Regelungen ein Werkzeug in die Hand geben, mit dem sie selbst qualitativ hochwertigere Rahmenbedingungen etablieren können und bessere Planbarkeit und bessere Vorbereitung auf die Studierenden gleich von Studienbeginn an erreichen. Herr Kollege Rosenkranz, dagegen kann man nicht sein, außer man möchte das Chaos in manch überfüllten Studienrichtungen fortsetzen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle drei Eckpunkte herausgreifen – Sie haben das ja auch schon erwähnt.
Erstens: die verpflichtende Voranmeldung. Was bewirkt sie? – Die verpflichtende Voranmeldung ermöglicht, dass die Universitäten frühzeitig wissen, wie viele Studierende sich für die jeweilige Studienrichtung interessieren. Das hat den Vorteil, dass nicht bis
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