Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 134

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.29.034. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1054 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universi­täten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) geändert wird (1079 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.29.32

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Diese Änderung wird von manchen vielleicht auch als großer Wurf empfunden, wir sehen das eindeutig nicht so. Wir stellen fest, dass im Wissenschaftsministerium keine wirklich vorausschauende Planung stattfindet, was die Universitäten betrifft, sondern ein kleiner Fleckerlteppich von Maßnahmen entsteht, die letztlich aber auch nichts brin­gen.

Anstatt zum Beispiel die Entwicklung der Geburtsjahrgänge zu beobachten und in die Planung einzubeziehen, steht nun eine kleine Änderung an, die insgesamt drei Para­graphen umfasst. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es zurzeit darum geht, möglichst viele Studierende vom Studium abzuhalten, diese mit Knock-out-Prü­fungen zu übersäen und sie dann – und das ist vor allem die Linie der ÖVP unter Ap­plaus des BZÖ – noch mit Studiengebühren zu schröpfen. Das ist ein Weg, den wir Frei­heitliche nicht gehen wollen.

Wir wollen, dass unter dem Titel der sozialen Gerechtigkeit diese Knock-out-Prüfungen nicht stattfinden. Überall tönt es, dass möglichst alle Schichten an die Universität ge­hen müssen. Wenn man einmal durchgefallen ist und ein zweites Mal angetreten ist und durchfällt, bleibt jedoch nur noch der Weg an die Privatuniversität, um vielleicht noch ein Studium zu verfolgen. Nur um ein Beispiel zu nennen: In Krems betragen die Kosten für ein Semester Medizinstudium an der Privatuniversität 12 000 € – das ist al­so „sicher“ etwas für die sozial Schwachen in diesem Land, für die sich die Sozial­demokratie ja immer so gerne einsetzt! (Beifall bei der FPÖ.)

Uns kommt es so vor, dass nicht auf die Bedürfnisse der Studenten, sondern auf die Bedürfnisse der vorhandenen Plätze eingegangen wird. Das ist der falsche Weg. Wir wollen eigentlich die Studien öffnen. Wenn man dann auch noch hört, dass man eine möglichst hohe Akademikerquote haben möchte, muss man sagen, man macht genau das Gegenteil, indem man das Knock-out forciert. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun im Detail: Es sind drei Gesetzesstellen, die geändert werden. Es erfolgt nun formal eine Anmeldung in einem entsprechenden Zeitraum. Dann soll es eine Studienbe­ratung geben – man sollte eher von einer Studienwahlberatung sprechen. Dann soll es eine sogenannte Eingangs- und Orientierungsphase, quasi eine Art dritten Studien­abschnitt, geben, an deren Ende eine Prüfung steht, die einmal, mit einem entspre­chenden Plan des Rektorats zweimal, wiederholt werden kann.

Uns fällt auf, dass das auch legistisch nicht ganz gut gelöst wurde. Man könnte mei­nen, husch, was den Inhalt betrifft, und ein Pfusch, was die Ausführung in legistischer


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