len gefragt sind, weil auch die Schulen eine wichtige Rolle einnehmen, wenn es um Studienwahlberatung geht. (Abg. Dr. Rosenkranz: Hat das die Lehrergewerkschaft auch schon mitbekommen?)
Der dritte Eckpfeiler dieser Reform ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase, die nun umgestaltet wird. Diese neue Studieneingangs- und Orientierungsphase wird straffer gestaltet, sie soll ein Semester umfassen, und es werden die Prüfungswiederholungen reduziert. Es gibt eine Wiederholungsmöglichkeit, wobei ausdrücklich vorgesehen ist, dass es nicht nur eine einzige Prüfung in dieser Studieneingangsphase geben darf, sondern es wird mehrere Prüfungen mit reduzierten Wiederholungsmöglichkeiten geben. Diese gestraffte Studieneingangsphase dient dazu, den Studierenden rasch Klarheit zu verschaffen, ob sie für dieses Studium geeignet sind oder nicht.
Herr Abgeordneter Rosenkranz, Sie haben gesagt, dass einem, wenn man die Studieneingangsphase nicht positiv absolviert, nur mehr der Weg auf eine Privatuniversität bleibt. – So ist es nicht. Wenn man die Studieneingangsphase nicht schafft, dann kann man das gleiche Studium an einer anderen Universität belegen, man kann ein anderes Studium an einer öffentlichen Universität wählen. Also es gibt noch viele Möglichkeiten. Natürlich steht auch der Gang auf eine Privatuniversität offen, aber das ist nicht die einzige Möglichkeit, die besteht, wenn man die Studieneingangsphase nicht positiv absolviert.
Aber, wie gesagt, es geht tatsächlich darum, den Studierenden rasch Klarheit zu verschaffen, ob sie für ein konkretes Studium geeignet sind, und eben auch darum, die Planbarkeit für die Universitäten zu verbessern.
Es stehen Leistung und Qualität im Vordergrund bei dieser neuen Studieneingangsphase, wobei ich auch eines klar und deutlich sagen muss: Das ist ein erster wichtiger Schritt. Ich sage nicht, dass das jetzt der ultimative Schritt ist und dass wir mit diesem Gesetzentwurf alle Probleme an den Universitäten gelöst haben. Das würde ich mir nicht anmaßen bei diesem Entwurf. Es geht einfach darum, dass wir damit einen wichtigen ersten Schritt in die richtige Richtung setzen.
Wir brauchen eine transparentere Regelung, als wir sie jetzt haben, und eine ehrlichere Regelung; eine ehrlichere Regelung gegenüber den Studierenden und gegenüber den Universitäten. Ich meine damit die Studienplatzfinanzierung, wo wir bereits mit den Arbeiten begonnen haben. Durch die Studienplatzfinanzierung, basierend auf einer Kapazitätsfestlegung, soll es tatsächlich zu mehr Ehrlichkeit und Transparenz gegenüber den Studierenden und den Universitäten kommen.
Es wurde von Herrn Abgeordnetem Grünewald vollkommen richtig angesprochen: Ja, wir haben teilweise Qualitätsprobleme im Hinblick auf die Betreuungsverhältnisse. Deshalb möchte ich eine Studienplatzfinanzierung, die kapazitätsorientiert und qualitätsorientiert ist. Qualitätsorientiert in dem Sinne, dass an internationale Betreuungsverhältnisse angeknüpft wird. Qualität ist mir in diesem Zusammenhang ganz, ganz wichtig. Da haben wir noch einiges zu tun, da läuft vieles noch nicht so, wie ich es mir für unsere Universitäten wünschen würde.
Deswegen ist es wichtig, dass wir die Arbeiten an einem österreichischen Modell der Studienplatzfinanzierung zügig fortsetzen. Natürlich auch mit Diskussionen über die Kapazitätsfestlegung, das ist Teil einer Studienplatzfinanzierung. (Abg. Dr. Rosenkranz: Österreichische Modelle sind aber nicht gefragt!) – Natürlich brauchen wir ein österreichisches Modell. Ich gehe nicht davon aus, dass wir ein internationales Modell eins zu eins über unsere Universitäten drüberstülpen können. Wir müssen ein österreichisches Modell entwickeln, das unseren österreichischen Universitäten und ihren Besonderheiten entspricht.
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