Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 140

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Sehr wichtig ist es mir auch, zu betonen, dass dieses Gesetz befristet ist. Es ist ver­bunden mit einer Evaluierung, sodass wir auf entsprechend aufbereitete Daten und Fakten zurückgreifen können, wenn wir letztlich hier im Parlament beschließen, wie diese Regelung fortgeführt oder verbessert werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)

14.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.52.11

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeord­nete! Wie Sie alle wissen, hat es in den letzten Jahren an unseren Universitäten aus ganz unterschiedlichen Gründen einen starken Zustrom an Studierenden gegeben; sei es, dass mehr Studierende gekommen sind, weil sie etwa in ihrem Heimatland dem Numerus clausus oder der Studienbeitragspflicht entfliehen wollten, sei es, dass Stu­dierende deshalb unsere Universitäten vermehrt in den Massenfächern aufsuchen, weil sie einfach zu schlecht oder zu wenig informiert sind über die große Bandbreite unse­res Studienangebotes.

Wir sehen, dass gerade in den Massenfächern die Situation immer untragbarer wird, schon jetzt untragbar ist. Diese Situation wird sich in Zukunft noch verschärfen durch den stärkeren Zustrom deutscher Studierender infolge der doppelten Abiturientenjahr­gänge und der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland.

Auf diese Situation müssen wir reagieren, auf diese Situation gilt es zu reagieren, und daher haben wir den diesbezüglichen Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, vorbe­reitet. Es wird auf drei Eckpfeiler abgestellt, und keiner dieser Eckpfeiler dient dazu, wie es etwa von Abgeordnetem Rosenkranz angesprochen wurde, Studierende vom Studium fernzuhalten. Wir wollen den Studierenden vielmehr dabei helfen, rasch Klar­heit darüber zu bekommen, ob sie für ein bestimmtes Studium geeignet sind.

Aber lassen Sie mich auf die drei Eckpunkte dieses Gesetzentwurfes näher eingehen. Es ist im Gesetzentwurf eine verbindliche Voranmeldung bereits vor der Inskription vor­gesehen, um auch die Planbarkeit für die Universitäten zu erhöhen. Im Moment wissen die Universitäten erst zu einem sehr späten Zeitpunkt, wie viele Studierende sie tat­sächlich haben, durch diese verpflichtende Voranmeldung wissen sie aber bereits vor der Inskription, mit wie vielen Studierenden maximal zu rechnen ist.

Der zweite Eckpfeiler dieser Reform betrifft die auch bereits angesprochene ver­pflichtende Studienberatung. Die verpflichtende Studienberatung ist deshalb wichtig, weil wir sehen, dass rund 60 Prozent der Studienanfänger in nur 10 Prozent der Fä­cher gehen. Das heißt, wir müssen die angehenden Studierenden besser über die Stu­dienmöglichkeiten informieren. Wir haben, Gott sei Dank, ein großes, breites Angebot an Studienmöglichkeiten, aber darüber müssen wir noch besser informieren – deshalb eine verpflichtende Studienberatung.

Es wurde von Herrn Abgeordnetem Rosenkranz bereits angesprochen, dass vorgese­hen ist, dass es eine gemeinsame Verordnung von mir und der Unterrichtsministerin geben wird, um die näheren Details festzulegen. Ich kann Ihnen versichern, Herr Abge­ordneter, die Konversation zwischen Frau Unterrichtsministerin Schmied und mir funk­tioniert auch so sehr gut, wir brauchen keine Zusammenlegung der Ministerien, um ei­ne gute Konversationsbasis zu haben. Wir werden diese gute Konversationsbasis auch beim Verfassen dieser Verordnung haben.

Aber es geht darum, ein sehr gutes, flächendeckendes Angebot an Studienwahlbe­ratung zur Verfügung zu stellen – dafür brauchen wir natürlich noch Zeit, und es braucht dafür eine gut ausgearbeitete, gemeinsame Verordnung, weil ja auch die Schu-


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