Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 143

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Atomkraft. Es ist an der Zeit, die ungerechtfertigte Förderung der Atomindustrie zu be­enden.

Bundesregierung nutzt ihre Möglichkeiten zur Reform des Vertrags nicht

Alle Bemühungen, den Euratom-Vertrag zu reformieren und damit die gefährliche För­derung der Atomindustrie mit öffentlichen Geldern zu beenden sind gescheitert und wurden von der Bundesregierung bestenfalls halbherzig betrieben. Österreich nimmt seit Jahren eine passive Position in der Euratom-Frage ein. Eine offensives Auftreten gegen die Finanzierung der milliardenschweren Programme zur Entwicklung neuer Nuklearreaktoren lässt die Bundesregierung vermissen. Die Möglichkeit eines Vetos bzw. einer Vetodrohung bei Entscheidungen im EU-Rat, die Einstimmigkeit erfordern (z. B. Aufstockung der Mittel für das Euratom-Forschungsprogramm) wurden von der Bundesregierung bisher nie genutzt.

Für den Verbleib Österreichs im Euratom-Vertrag gibt es keine Rechtfertigung

Österreich muss aus dem Euratom-Vertrag ausstiegen. Dazu gibt es jetzt keine Alter­native mehr. Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist für Österreich rechtlich möglich, ohne aus der Europäischen Union auszusteigen (Vergl. Rechtsgutachten von Univ.-Prof.
Dr. Rotter 2004, Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger 2005 und Univ.-Prof. Dr. Wegener, 2007).

Österreichischer Anti-Atomkonsens

In Österreich hat es immer einen breiten Anti-Atomkonsens gegeben. Derzeit läuft auf Initiative vieler engagierter BürgerInnen ein Volksbegehren, das eine Volksabstimmung über auf den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag abzielt. Nachdem alle bis­herigen Reform-Bemühungen gescheitert sind und auch die österreichische Bundes­regierung ihre Reformmöglichkeiten ungenutzt lässt (zuletzt bei der Frage der Laufzeit­verlängerung der deutschen Atomkraftwerke), soll jetzt die Bevölkerung die Möglichkeit bekommen, diese Frage zu entscheiden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag vorzulegen und damit dem Na­tionalrat die Beschlussfassung einer Volksabstimmung gem. Art. 43 B-VG zu ermög­lichen.“

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2GOG verlangt.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig-Pies­czek als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.

Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte.

 


15.00.09

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Ich denke, ich werde noch warten, bis ein Regierungsmitglied erscheint. (Unruhe im Saal. – Ruf bei der FPÖ: Am Präsidium sitzt ein zukünftiges ...!)

 


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