Atomkraft. Es ist an der Zeit, die ungerechtfertigte Förderung der Atomindustrie zu beenden.
Bundesregierung nutzt ihre Möglichkeiten zur Reform des Vertrags nicht
Alle Bemühungen, den Euratom-Vertrag zu reformieren und damit die gefährliche Förderung der Atomindustrie mit öffentlichen Geldern zu beenden sind gescheitert und wurden von der Bundesregierung bestenfalls halbherzig betrieben. Österreich nimmt seit Jahren eine passive Position in der Euratom-Frage ein. Eine offensives Auftreten gegen die Finanzierung der milliardenschweren Programme zur Entwicklung neuer Nuklearreaktoren lässt die Bundesregierung vermissen. Die Möglichkeit eines Vetos bzw. einer Vetodrohung bei Entscheidungen im EU-Rat, die Einstimmigkeit erfordern (z. B. Aufstockung der Mittel für das Euratom-Forschungsprogramm) wurden von der Bundesregierung bisher nie genutzt.
Für den Verbleib Österreichs im Euratom-Vertrag gibt es keine Rechtfertigung
Österreich muss aus dem Euratom-Vertrag ausstiegen.
Dazu gibt es jetzt keine Alternative mehr. Ein Ausstieg aus dem Vertrag
ist für Österreich rechtlich möglich, ohne aus der
Europäischen Union auszusteigen (Vergl. Rechtsgutachten von Univ.-Prof.
Dr. Rotter 2004, Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger 2005 und Univ.-Prof.
Dr. Wegener, 2007).
Österreichischer Anti-Atomkonsens
In Österreich hat es immer einen breiten Anti-Atomkonsens gegeben. Derzeit läuft auf Initiative vieler engagierter BürgerInnen ein Volksbegehren, das eine Volksabstimmung über auf den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag abzielt. Nachdem alle bisherigen Reform-Bemühungen gescheitert sind und auch die österreichische Bundesregierung ihre Reformmöglichkeiten ungenutzt lässt (zuletzt bei der Frage der Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke), soll jetzt die Bevölkerung die Möglichkeit bekommen, diese Frage zu entscheiden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Dringlichen Antrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag vorzulegen und damit dem Nationalrat die Beschlussfassung einer Volksabstimmung gem. Art. 43 B-VG zu ermöglichen.“
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2GOG verlangt.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig-Piesczek als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.
Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
15.00
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Ich denke, ich werde noch warten, bis ein Regierungsmitglied erscheint. (Unruhe im Saal. – Ruf bei der FPÖ: Am Präsidium sitzt ein zukünftiges ...!)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite