Mich hat wiederum sehr stark die Aussage irritiert, Arbeiterinnen erzielen 68 Prozent von den durchschnittlichen Männereinkommen, bei den Angestellten kommen die Frauen auf nur 66 Prozent.
Ich bin selbst Personalvertreter beim Roten Kreuz Oberösterreich, einem Betrieb mit 1 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 99 Prozent Angestellten, und mich hat es schon vor zwei Jahren interessiert, wie das eigentlich in meinem eigenen Betrieb ausschaut, wenn der Rechnungshof zu dem Ergebnis kommt, dass Frauen durchschnittlich nur 66 Prozent des Einkommens der Männer verdienen. Ich habe das mit meinen Kolleginnen und Kollegen genau analysiert, und ich konnte diese Unterschiede nicht in dieser Höhe und Anzahl feststellen. Für die gleiche Arbeit wird bei uns das Gleiche bezahlt – mit „bei uns“ meine ich das Rote Kreuz Oberösterreich. Wir haben, Gott sei Dank, ein dichtes Netz an Kollektivverträgen. Daher ist es eigentlich nicht möglich, dass für die gleiche Arbeit nicht das Gleiche bezahlt wird. Es ist eigentlich egal, ob das ein Mann oder eine Frau ist.
Wenn man aber genauer hinsieht, dann stimmt es, dass es Gründe gibt, die zu Unterschieden beim Einkommen zwischen Männern und Frauen führen können. Der Rechnungshof hat auch darauf hingewiesen, dass die „Teilzeitarbeit“ ein solcher Begriff ist. Ich mache der Statistik Austria überhaupt keine Vorwürfe. Es wurde uns berichtet, es wird der Jahresgehaltszettel für die Datenerhebung verwendet.
Ich bin der Meinung, wir sollten gemeinsam in diesem Hohen Haus darüber nachdenken, ob wir nicht eine exaktere Datenermittlung an den Tag legen sollten. Es sind zum Beispiel Mehrleistungspauschalen bei vielen Kollektivverträgen, vor allem im Angestelltenbereich – da geht es um 200 €, 240 €, 270 € pro Monat; zehn Stunden sind das zum Beispiel in unserem Kollektivvertrag pro Monat –, in diesem Jahreslohnzettel inkludiert. Eine Teilzeitkraft wird normal aufgerechnet auf eine Vollzeitbeschäftigung, wo natürlich diese Mehrleistung nicht zur Anwendung kommt. Daher habe ich von Haus aus diesen Unterschied, was diese Mehrleistungspauschale betrifft. Das ist für mich der erste Grund.
Der zweite Grund ist – und ich glaube, da sind wir alle gemeinsam gefordert, was Unterschiede bei Männern und Frauen anbelangt –: Wir haben bei den Karenzzeiten keine Anrechnung bei den Biennien. Eine Frau bleibt für die Kindererziehungszeiten eine gewisse Zeit zu Hause, nimmt also eine Karenzzeit – der Mann, der mit ihr gleichzeitig angestellt wurde, läuft im Gehaltsschema weiter. Das heißt, er genießt die Biennien. Die Frau bleibt drei, vier Jahre zu Hause und kommt nicht in den Genuss dieser Biennien. Das kann sie nie mehr aufholen. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber. – Abg. Dr. Rosenkranz: Warum haben Sie den Antrag abgelehnt?)
Der zweite Aspekt betrifft die Vordienstzeiten. Wenn zum Beispiel eine Frau den Beruf der Friseuse erlernt hat, sich dann einige Jahre der Kindererziehung widmet und dann als Altenfachbetreuerin wieder in einem anderen Unternehmen einsteigt, zum Beispiel im Alter von 35 oder 40 Jahren, dann werden ihr die Zeiten nicht angerechnet. Sie beginnt mit dem Lohn in der Stufe 1.
Diese Unterschiede können die Frauen nicht aufholen. Hier sollten wir gemeinsam einen Diskussionsprozess starten – das betrifft natürlich auch die Sozialpartner bei den KV-Verhandlungen –, wie wir diese Situation für unsere Frauen in den Betrieben verbessern können. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.)
Ich danke dem Rechnungshof abschließend für die umfangreiche Berichterstattung und wünsche mir eine Diskussion in diese Richtung, denn wenn man genau analysiert, dann kommen schon diese Punkte auch ans Tageslicht. (Beifall bei der ÖVP.)
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