Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 240

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.36.54

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofs! Ich möchte mich mit einem ganz kleinen Kapitel dieses Einkommensbe­richtes beschäftigen, nämlich mit dem landwirtschaftlichen Einkommen. Wir haben uns im Ausschuss auch schon darüber unterhalten.

Sie, Herr Präsident, beziehungsweise Ihre Mitarbeiter stellen fest, dass die Einkommen in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Pauschalierungen nicht umfassend er­fasst werden können. Sie beziehen sich auf den Grünen Bericht und auf eine Stichpro­be der Buch führenden Landwirte.

Ich habe mir den Grünen Bericht angeschaut: 2 222 Buch führende Landwirte sind dort drinnen als Grundlage – freiwillig, soweit ich informiert bin – von rund 180 000 Betrie­ben. Es ist mir nicht erklärlich, wie Sie da auf eine repräsentative Verteilung der Ein­kommen kommen können. (Zwischenbemerkung von Rechnungshofpräsident Dr. Mo­ser.) – Darüber werden wir uns sicherlich noch einmal unterhalten können.

Die Pauschalierung ist das Interessante, denn es gibt überall steuerliche Pauschalie­rungen im Gewerbe. Allerdings gehen die steuerlichen Pauschalierungen dort von Um­sätzen aus. In der Landwirtschaft geht die steuerliche Pauschalierung vom Einheits­wert aus. Bis zum Jahr 2010 war die Grenze 65 000 € Einheitswert – darüber Buchfüh­rungspflicht, darunter Pauschalierung. 39 Prozent von diesem Einheitswert werden als Gewinn angenommen und versteuert, dann gibt es noch ein paar Abzüge, Sozialversi­cherung und so weiter. Also kaum jemand, der Einkommensteuer bezahlt. – Gut, ist so gewesen.

Was ich nicht verstehe und mit mir sehr viele andere auch nicht, ist die Tatsache, dass wir in sehr, sehr langwierigen Verhandlungen ein Budget verhandelt haben – und es war nicht leicht –, am 22. Dezember haben wir es beschlossen, und am 23. Dezember hat der Herr Finanzminister per Verordnung die Pauschalierungsgrenze von 65 000 € Einheitswert auf 100 000 € Einheitswert gestellt. Das heißt, 100 000 € Einheitswert be­deutet, 39 000 € würden versteuert. Wie viele Landwirte gibt es überhaupt, die 100 000 € erreichen, wenn im Grünen Bericht nur 2 222 Betriebe buchführungspflichtig sind?

Ich verstehe dieses Steuergeschenk zu Weihnachten wohl für die Klientel, aber nicht für die Allgemeinheit. Ich bin da beim Kollegen Kaipel: Es versteht auch kein Pensio­nist, dem der Alleinverdienerabsetzbetrag abgezogen wurde, es versteht auch keine Familie, die um einige 100 € weniger verdient, dass da plötzlich am 23. Dezember sol­che Steuergeschenke verteilt werden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Ursula Haub­ner und Jakob Auer.) Wir sollten uns doch einmal darüber unterhalten, ob nicht hier mehr Gerechtigkeit gefragt wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

20.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler zu Wort gemeldet. 3 Minuten Re­dezeit. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Jakob Auer. – Abg. Mag. Gaßner: Das ist unge­recht!)

 


20.40.19

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Auch ich darf mich dem Lob und dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes an­schließen. Sie haben hier wieder einen kompakten, inhaltsvollen Bericht abgeliefert.

 


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