Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 246

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Ich glaube, dass es auch daran scheitert, dass es eine Art Vorkontrolle gibt. Es besteht zwar die Notwendigkeit, dass die Gemeindeaufsicht Vorprüfungen durchführt, aber meistens wird das mit einem Augenzwinkern gemacht: Wird schon passen, wenn ihr das gemacht habt. – Eine richtige Vorkontrolle gibt es nicht – in dem Sinne, dass man sich überlegt: Was machen wir, wenn die zugrunde liegenden Daten nicht so sind, wie sie berechnet wurden? Dann geht eigentlich alles schief. Was machen wir, wenn der Karren schief läuft? Wie sichern wir uns ab? – Also sozusagen ein vorgelagertes Risikomanagement. Das gehört meines Erachtens hier dazu, und in Wirklichkeit müss­te eigentlich die Gemeindeaufsicht in dieser Form reformiert werden.

Auf der anderen Seite glaube ich, dass es hinsichtlich des Finanzausgleichs durchaus etwas anzudenken gibt, denn nicht alle Gemeinden oder Gemeindeoberhäupter sind so, dass sie mit dem Geld so umgehen, dass sie es zuerst ausgeben und dann eben schauen, dass sie es vom Landesfürsten wieder zurückbekommen. Es gibt welche, die sich wirklich Gedanken über die Gemeindegebarung machen, und eigentlich sollte man solche Gemeinden dann belohnen, indem man sagt: Denen kann man das Geld, das wir Bürger zahlen, wirklich anvertrauen, die wissen damit etwas anzufangen – im Ge­gensatz zu anderen, die wahnsinnig große wirtschaftliche Löcher aufreißen, nur weil sie glauben, sich in gewissen Projekten selbst verwirklichen zu müssen.

Da hoffe ich, dass Sie mit der jetzt ausgeweiteten Kompetenz zu den Gemeindeprü­fungen Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse mit einbringen können. Ich glaube, das wird – jetzt sicher auf eher mittelfristige Zeit angedacht, aber trotzdem – das Ziel sein müssen, um in diesem Land auch bei den Gemeinden Ordnung zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Kogler. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.01.05

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Der Tätigkeitsbericht bietet immer wieder die Gelegenheit, ein paar interessante Einzelaspekte zu beleuchten, die sich dann durchaus über mehrere Jahre hinziehen. In diesem Fall ist aber tatsächlich etwas Einmaliges und Erstmaliges im Tä­tigkeitsbericht verankert. Das sollten Sie, auch wenn Sie nicht Mitglieder des Rech­nungshofausschusses sind, vielleicht sogar kurz anschauen, eventuell sogar würdigen, nämlich den Umstand – es wurde ja schon kurz erwähnt –, dass in einem Peer-Re­view-Verfahren der österreichische Rechnungshof qualitativ von einer anderen kompe­tenten Stelle evaluiert wurde. Und siehe da, es ist dabei eigentlich nur Gutes herausge­kommen. – Gratuliere!

Allerdings – und das richtet sich jetzt schon gar nicht mehr an den Rechnungshof – gibt es eine Reihe von Anmerkungen zur Systematik des Rechnungshofwesens in Öster­reich, wenn man so will, und diese Anregungen aus dem Peer-Review-Verfahren rich­ten sich eigentlich an den Gesetzgeber, also an uns. Und jetzt stellt sich in Wirklichkeit die Frage, wo wir das weiter behandeln. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Der Rechnungshofausschuss ist natürlich eine Möglichkeit. Da haben wir schon damit begonnen, uns – allenfalls auf Fraktionsführerebene – wirklich zu überlegen, ob man das angeht oder ob man mit der jetzigen Praxis zufrieden ist, weil nämlich die Gefahr, die aus den Gesetzen heraus droht oder allenfalls dort schlummert, ja ohnehin nicht schlagend wird. Das ist das Einzige, was man sich in der Abwägung überlegen muss. Die Gefahrenpunkte wären – damit Sie es nur wissen – die, dass bei der Bestellung für das Amt des Rechnungshofpräsidenten für zwölf Jahre – wobei es zwar für sich ge-


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