nommen eine gute Sache ist, dass das so lange ist, und ohne Wiederwahl inzwischen mit sechs Jahren, da weiß jeder, warum das gescheit ist – durchaus darauf geschaut wird, dass die Abberufung mit einfacher Mehrheit möglich ist.
Nicht, dass ich glaube, dass hier eine einfache Mehrheit bösartig gegen den Rechnungshofpräsidenten vorgehen will, aber wir haben schon erlebt, dass einfache Mehrheiten hier alles Mögliche anstellen und verhindern können, gerade wenn es um Kontrolle geht. Dass das sozusagen aktiv umschlägt, um irgendjemanden weiterzubringen, dafür haben wir tatsächlich keine Anlasspunkte. Allerdings und immerhin, dieser Verweis hat uns dazu gebracht zu schauen, wie es sonst ist, und natürlich macht das Sinn, wenn wir in dieser Position etwa mit Zweidrittelmehrheit oder mit qualifizierter, erhöhter Mehrheit die Abwahl überhaupt organisieren würden. Nicht, dass es vielleicht gar nicht geht, so etwas haben wir ja schon bei der Volksanwaltschaft gehabt, aber ein erhöhtes Quorum, wie eben öfter in solchen Zusammenhängen, wäre nötig.
Allerdings ist das in Wirklichkeit etwas, das wir diskutieren müssen, und siehe da, im Rechnungshofbericht können wir diese Thematik finden, aber gar nicht so sehr, weil uns der Rechnungshof etwas ausrichten will, sondern weil das das internationale Peer-Review-Verfahren schlicht und ergreifend als Feststellung ergeben hat.
Ähnlich sind ja die anderen Fragestellungen, die sich um die Durchschlagskraft des Rechnungshofes drehen – Klammer auf: und die vielleicht sogar Sorgen machen, Klammer zu. Dass es bei der Prüfbeauftragung des Rechnungshofes ja eigentlich zu beachten gilt, dass der Rechnungshof nicht so mit Arbeit zugedeckt wird, dass er sozusagen den eigenen Prüfungsplan nicht mehr verfolgen kann, das halte ich ja weniger für ein Problem, wenn es aus den gesetzgebenden und damit in Wirklichkeit aus den kontrollierenden Gremien der Exekutive, also Nationalrat, Landtag, selber kommt.
Aber es besteht ja auch die Möglichkeit, dass die Regierungen bis hin zu den Landesregierungen den Rechnungshof immer wieder mit Prüfaufträgen sozusagen erreichen können, und im schlimmsten Fall könnten sich ja alle absprechen – die „vereinigten Landesregierungen“ – und sagen: So, jetzt machen wir einen Haufen Prüfaufträge – rein theoretisch jedenfalls. Der Rechnungshof hat dann fast nichts anderes mehr zu tun, als irgendwelchen Auswüchsen der Landeshauptleutekonferenz hinterherzuhumpeln, wenn die gerade einen Clinch mit ihm haben. Nicht, dass es schon so weit gekommen wäre in Österreich, noch nicht einmal bei Erwin Pröll, aber theoretisch möglich wäre es. Das ist nicht uninteressant. Ich sage, ich bin ja auf die Idee noch gar nicht gekommen, aber man sieht schon, was das wert ist, wenn Leute sich die Systematik anschauen und sagen: Na ja, wie ist es denn in Österreich?
Also noch einmal: Der Rechnungshof ist super. Die Umgebungsbedingungen könnten wir zu des Rechnungshofes Gunsten und seiner noch stärkeren Unabhängigkeit hier selber noch in die Hand nehmen. Man sollte sich das in aller Ruhe anschauen, weil ja tatsächlich keine Gefahr in Verzug ist. Das will ich Ihnen ja nicht unterstellen.
Zwei, drei kleine Punkte, abgesehen von dieser Peer-Review, möchte ich jetzt allerdings noch erwähnen. Was ich Ihnen schon unterstelle, ist die Problematik in Sachen Parteifinanzen und Transparenz. Das ist auch immer ein Thema in diesen Berichten, wenn es darum geht, was der Rechnungshof denn sonst noch für Aufgaben hat. Da gibt es ja die skurrile Regelung über das Parteiengesetz, dass die Spendenlisten, so sie überhaupt gemacht werden und so krude sie im österreichischen Gesetz angedacht sind, dann beim Rechnungshofpräsidenten zu deponieren sind. Der Arme kommt damit in die Ziehung, und in Wirklichkeit darf er überhaupt nichts veröffentlichen. Es schaut so aus, als ob ohnehin alles quasi notariell beglaubigt wäre, und das Ganze darf nur dann herausgeholt werden, wenn die betreffende Partei selber sagt: Bitte herausholen! – Und das tut sie immer nur dann, wenn diese Liste gerade ihrer eigenen Partei als Schutz dient.
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