Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 263

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Dort, wo der Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen besteht, sind bereits ge­richtliche Vorerhebungen eingeleitet. Davon unabhängig ist die politische Verantwor­tung zu klären. Diese Aufgabe kommt nach der Bundesverfassung dem Nationalrat zu.

Gemäß § 33 GOG verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer kurzen Debatte.

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Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

mit Debatte (Verlangen)

§ 33 Abs 1 iVm § 33 Abs 2 GOG-NR

der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der bzw. die BUWOG-Affäre

Gegenstand der Untersuchung

Untersuchung der Affäre rund um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen der Bauen und Wohnen GmbH (BUWOG) durch den damaligen österreichischen Finanz­minister Mag. Karl-Heinz Grasser, wobei im Besonderen die Rolle Grassers hinsichtlich der Provisionszahlungen an seine Bekannten, den PR-Berater Peter Hochegger und den Lobbyisten Walter Meischberger zu untersuchen ist. Insbesondere ist zu untersu­chen, ob Mag. Karl-Heinz Grasser Insiderinformationen zu Unrecht weiterleitete. Vor allem sind auch mögliche Verwicklungen der ÖVP zu ergründen bzw. ist überprüfen, ob durch den Verkauf die Republik geschädigt bzw. Dritte zu Unrecht begünstigt wur­den.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorge­sehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Finan­zen sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Unter­suchung bildenden Umstände ermitteln.

Begründung

Nicht zuletzt aufgrund der damaligen Funktion Grassers als Finanzminister der Re­publik Österreich erscheint die Causa BUWOG als dringend aufklärungswürdig, um den Ruf des Rechtsstaates Österreich und sogar den Ruf des Wirtschaftsstandortes Österreich nicht dauerhaft zu schädigen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz scheint aufgrund der schleppenden Ermittlungen so gut wie aufgebraucht und der Eindruck von Klassenjustiz bzw. regelmäßigen Bevortei­lungen von Besserverdienern und Regierungspolitikern hält sich hartnäckig. Eine öf­fentliche Diskussion darüber ist mittlerweile entbrannt.

Insgesamt erscheinen allein weitreichende Untersuchungen mit dem Ziel schonungs­loser Aufklärung durch die gewählten Volksvertreter in Abgrenzung zu Untersuchungen


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