Heinz Grasser Finanzminister. Verschiedene Umstände deuten darauf hin, dass Grasser von eventuell zweckwidrigen Verwendungen der Förderungen gewußt haben könnte und eine entsprechende Vereinbarung zwischen Westenthaler und Grasser getroffen wurde. In diesem Zusammenhang ist zu überprüfen, ob Westenthaler bei Grasser im Sinne der Bundesliga interveniert hatte, ob Westenthaler und Grasser von einer eventuell zweckwidrigen Förderungsverwendung wussten und in welcher Form Westenthaler, Grasser und andere Personen in die Causa verstrickt sind.
Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente, insbesondere durch die Vorlage von Akten des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport und des Bundesministeriums für Finanzen sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
Begründung
Nicht zuletzt aufgrund der damaligen Funktion Grassers als Finanzminister der Republik Österreich erscheint die Causa BUWOG aber auch die möglicherweise zweckwidrige Verwendung von staatlichen Fördergeldern durch die Österreichische Fußball Bundesliga als dringend aufklärungswürdig, um den Ruf des Rechtsstaates Österreich und sogar den Ruf des Wirtschaftsstandortes Österreich nicht dauerhaft zu schädigen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz scheint aufgrund der schleppenden Ermittlungen so gut wie aufgebraucht und der Eindruck von Klassenjustiz bzw. regelmäßigen Bevorteilungen von Besserverdienern und Regierungspolitikern hält sich hartnäckig. Eine öffentliche Diskussion darüber ist mittlerweile entbrannt. Im Fall der Fördergeldvergabe an die Österreichische Bundesliga erscheint das Verhalten höchster Exekutivorgane der Republik und deren mögliches Zusammenwirken mit Vertretern der Bundesliga abseits gesetzlicher Vorgaben aufklärungswürdig.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Zur Untersuchung der Affäre rund um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen der Bauen und Wohnen GmbH (BUWOG) durch den damaligen österreichischen Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser, wobei im Besonderen die Rolle Grassers hinsichtlich der Provisionszahlungen an seine Bekannten, den PR-Berater Peter Hochegger und den Lobbyisten Walter Meischberger bzw. die Frage, ob Karl-Heinz Grasser Insiderinformationen zu Unrecht weiterleitete sowie mögliche Verwicklungen der ÖVP bzw. die Frage, ob durch den Verkauf die Republik geschädigt bzw. Dritte zu Unrecht begünstigt wurden, von maßgeblichem Interesse sind, sowie zur Untersuchung der Frage, ob Fördergelder der Republik Österreich für die Österreichische Fußball Bundesliga zweckwidrig verwendet wurden und ob es dabei zu ungesetzmäßigen Absprachen insbesondere zwischen dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und dem damaligen Bundesligavorstand Peter Westenthaler kam, wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 16 Abgeordneten im Verhältnis 5 SPÖ 5 ÖVP 3 FPÖ 2 Grüne 1 BZÖ besteht.“
Verlangen
Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen weiters gemäß § 33 Abs 2 GOG-NR über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.
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