Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 265

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Heinz Grasser Finanzminister. Verschiedene Umstände deuten darauf hin, dass Gras­ser von eventuell zweckwidrigen Verwendungen der Förderungen gewußt haben könn­te und eine entsprechende Vereinbarung zwischen Westenthaler und Grasser getrof­fen wurde. In diesem Zusammenhang ist zu überprüfen, ob Westenthaler bei Grasser im Sinne der Bundesliga interveniert hatte, ob Westenthaler und Grasser von einer eventuell zweckwidrigen Förderungsverwendung wussten und in welcher Form Wes­tenthaler, Grasser und andere Personen in die Causa verstrickt sind.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgese­henen Instrumente, insbesondere durch die Vorlage von Akten des Bundesministe­riums für Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bun­desministeriums für Landesverteidigung und Sport und des Bundesministeriums für Fi­nanzen sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

Begründung

Nicht zuletzt aufgrund der damaligen Funktion Grassers als Finanzminister der Re­publik Österreich erscheint die Causa BUWOG aber auch die möglicherweise zweck­widrige Verwendung von staatlichen Fördergeldern durch die Österreichische Fußball Bundesliga als dringend aufklärungswürdig, um den Ruf des Rechtsstaates Österreich und sogar den Ruf des Wirtschaftsstandortes Österreich nicht dauerhaft zu schädigen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz scheint aufgrund der schleppenden Ermittlungen so gut wie aufgebraucht und der Eindruck von Klassenjustiz bzw. regelmäßigen Bevorteilungen von Besserverdienern und Regie­rungspolitikern hält sich hartnäckig. Eine öffentliche Diskussion darüber ist mittlerweile entbrannt. Im Fall der Fördergeldvergabe an die Österreichische Bundesliga erscheint das Verhalten höchster Exekutivorgane der Republik und deren mögliches Zusammen­wirken mit Vertretern der Bundesliga abseits gesetzlicher Vorgaben aufklärungswürdig.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur Untersuchung der Affäre rund um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnun­gen der Bauen und Wohnen GmbH (BUWOG) durch den damaligen österreichischen Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser, wobei im Besonderen die Rolle Grassers hin­sichtlich der Provisionszahlungen an seine Bekannten, den PR-Berater Peter Hoch­egger und den Lobbyisten Walter Meischberger bzw. die Frage, ob Karl-Heinz Grasser Insiderinformationen zu Unrecht weiterleitete sowie mögliche Verwicklungen der ÖVP bzw. die Frage, ob durch den Verkauf die Republik geschädigt bzw. Dritte zu Unrecht begünstigt wurden, von maßgeblichem Interesse sind, sowie zur Untersuchung der Frage, ob Fördergelder der Republik Österreich für die Österreichische Fußball Bun­desliga zweckwidrig verwendet wurden und ob es dabei zu ungesetzmäßigen Ab­sprachen insbesondere zwischen dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und dem damaligen Bundesligavorstand Peter Westenthaler kam, wird ein Untersu­chungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 16 Abgeordneten im Verhältnis 5 SPÖ 5 ÖVP 3 FPÖ 2 Grüne 1 BZÖ besteht.“

Verlangen

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen weiters gemäß § 33 Abs 2 GOG-NR über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

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