Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 270

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Aber in Österreich wird man verhaftet, wenn man im Verdacht steht, aufgrund eines Spitzelprotokolls eines namhaften Beamten des Innenministeriums – ÖVP –, sich an einen Abgeordneten, und zwar egal an welchen Abgeordneten, wenden zu wollen und ihm Informationen zukommen zu lassen. Ich habe das hier schwarz auf weiß – ich habe das das letzte Mal noch nicht dabeigehabt; jetzt habe ich es –, wobei man dem Kollegen Pilz noch unterstellt, dass er dafür bezahlt hätte. Das wird sich der Pilz mit der Staatsanwältin selber ausmachen müssen.

Meine Damen und Herren, das ist der Unterschied zum ehemaligen Finanzminister! Der Herr Kröll ist natürlich nicht ehemaliger Finanzminister, sondern nur ein Gärtner. Er hat zwar den Garten vom Kollegen Bartenstein gemacht, aber er ist nur ein Gärtner.

Der Gärtner war’s, daher wird er verhaftet, während aber der Herr Finanzminister au­ßer Dienst, die ehemalige Zukunftshoffnung der Österreichischen Volkspartei, sich da­rauf verlassen kann, dass er sich sogar abgehörtermaßen mit Meischberger verabre­den kann, Meischberger sich mit Plech verabreden kann, was bei jedem anderen sofort wegen Verabredungsgefahr und Verdunkelungsgefahr zu einer Verhaftung geführt hät­te und er sofort in Untersuchungshaft landen würde.

Bei Grasser wird weder der Herr Meischberger noch der Herr Hochegger noch der Herr Plech auch nur in die Nähe einer Untersuchungshaft gebracht, meine Damen und Herren. Deswegen hat die Kollegin Moser recht, wenn sie sagt, dieser Fall ist in Wirk­lichkeit bereits ein Justizskandal. Mich, meine Damen und Herren, wundert in dieser Justiz überhaupt nichts mehr. (Beifall bei BZÖ, Grünen und FPÖ.)

Mich wundert überhaupt nichts mehr, nicht nur, weil ich meine eigenen Erfahrungen mit einer Staatsanwaltschaft mache, die glaubt, politisieren zu können, sondern weil – und ich sage Ihnen das in aller Form – die verunglückte Strafprozessnovelle, die der Minis­ter Böhmdorfer gemacht hat, unbedingt rückgängig gemacht werden muss. (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der Untersuchungsrichter – Kollege Jarolim, ich hoffe, dass wir uns wirklich bald ein­mal finden – muss wieder eingeführt werden. Die Staatsanwälte bedürfen der Kontrolle durch eine unabhängige Rechtsprechungsinstanz, und sie brauchen dazu noch eine parlamentarische Kontrolle, und zwar alleine deswegen, weil nur anhand dieses Bei­spiels Kröll klar wird, wie Sondereinheiten aus dem Innenministerium gemeinsam selb­ständig völlig abseits des Gesetzes gegen Bürger arbeiten, die versuchen, Aufklärung zu leisten, und da die Staatsanwaltschaft noch mitspielt, meine Damen und Herren! (Abg. Bucher: Selbständig arbeiten!)

Wissen Sie, vor einigen Wochen, auch wieder am 20. Jänner, ist Folgendes passiert: Vor dem 20. Jänner hätte mir wahrscheinlich auch kein Journalist geglaubt, aber seit der Herausgeber einer Zeitung selber Opfer einer Abhörmaßnahme wurde, wo danach ein namhafter Beamter des Innenministeriums bei ihm anruft und sagt: Reden wir nim­mer drüber, das war a b’soffene G’schicht!, seitdem wissen auch die Journalisten, was es in dem Land geschlagen hat. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja unglaublich! Bei uns werden immer die Aufdecker untersucht! Nicht die Missstände, die Aufdecker!)

Das war Herr Dr. Fellner, der ein vertrauliches Gespräch im Zusammenhang mit einer absurden Behauptung über den Tod von Peter Alexander führt. Er kriegt dann einen Anruf, im Zuge dessen er vorgeladen wird und in dem auf dieses Gespräch, das er nur mit einer deutschen Journalistin geführt hat, Bezug genommen wird, er soll sich dazu äu­ßern, ob er Aussagen über die Umstände des Todes von Peter Alexander machen kann.

Da hat es auch dem Herrn Fellner einmal gereicht. Da ist auch er einmal draufge­kommen, dass man in diesem Land ohne jede Bewilligung mit den Maßnahmen, die man der Polizei zur Hand gegeben hat, mit den Sondereinheiten, die unter Ernst Stras­ser eingerichtet wurden, gegen jeden Missliebigen, auch gegen Journalisten und He-


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