Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 65

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Jahrelang wurden im Nationalrat immer wieder mehrheitlich oder einhellig Anträge be­schlossen, die ganz klar den Willen des Gesetzgebers zum Ausdruck brachten, dass Kernenergie jedenfalls abzulehnen ist. Nicht zuletzt im derzeit geltenden Regierungs­programm für die laufende Gesetzgebungsperiode wird unter dem Titel „Anti-Atom Po­litik“ klar festgestellt, dass die Kernenergie weder eine nachhaltige Form der Energie­versorgung noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt und dass diese Überzeugung das Eintreten gegen jede Art der Förderung der Kern­energienutzung impliziert.

Die dramatischen Ereignisse in Zusammenhang mit den als Folge der Erdbeben ent­standenen Katastrophenzustände in japanischen Atomreaktoren in Fukushima haben der Welt einmal mehr in erschreckender Weise die Grenzen des technisch Mach- und Beherrschbaren in Zusammenhang mit Kernenergie vor Augen geführt sowie die Not­wendigkeit und Richtigkeit einer ehrlichen und nachhaltigen Antiatompolitik bestätigt.

Dieser antiatompolitische Kurs, dem sich SPÖ und ÖVP noch im jüngsten Regie­rungsprogramm zumindest am Papier verschrieben haben, wurde jedoch seitens der österreichischen Bundesregierung in der jüngeren Vergangenheit verlassen, und sie ist auf den europäischen Zug einer Renaissance der Atomenergie durch das Mittragen entsprechender kernenergiefreundlicher und -unterstützender Beschlüsse bei den Eu­ropäischen Räten oder anderen Ratsformationen aufgesprungen.

Anträge des BZÖ, mit denen der Bundeskanzler aufgefordert wurde, sich für die Strei­chung entsprechender Bekenntnisse für die Kernkraft einzusetzen, wurden von SPÖ und ÖVP selbstverständlich und regelmäßig abgelehnt, wie die nachstehende keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebende Auswahl von diesbezüglichen Sündenfällen bestätigen:

SÜNDENFALL 1:

Bundeskanzler Gusenbauer, der anlässlich eines Europäischen Gipfels Schlussfolge­rungen seine Zustimmung gab, wo betreffend Atomenergie folgendes beschlossen wurde:

„Der Europäischen Rat erinnert daran, dass die Energiepolitik für Europa die Wahl der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Energiemix in vollem Umfang respektiert, und nicht Kenntnis von der Einschätzung der Kommission, was den Beitrag der Kernenergie als Antwort auf die zunehmende Besorgnis bezüglich der Energieversorgungssicherheit und der CO2-Emissionsreduzierung betrifft, (...).“

SÜNDENFALL 2:

BZÖ-Antrag im EU-HA des Abg. Mag. Stadler vom 17.03.2009:

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass der Bundeskanzler beim Europäischen Rat am 19. und 20. März 2009 einer For­mulierung in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, derzufolge die Nutzung von erneuerbarer Energie und jene von Kernenergie als gleichwertig und gleichbe­deutend angesehen werden kann, keinesfalls seine Zustimmung erteilen und sich für eine Streichung des Terminus Kernenergie in diesem Zusammenhang einsetzen wird.“

Dieser Antrag wurde von SPÖ und ÖVP selbstverständlich abgelehnt!!!

Beschlossener Text des Europäischen Rates, dem auch Bundeskanzler Faymann zu­stimmte:

„Der Europäische Rat erinnert ferner daran, dass die einheimischen Energieressour­cen, d. h. erneuerbare Energiequellen, fossile Brennstoffe und - in Ländern, die sich dafür entscheiden - die Kernenergie, optimal genutzt werden müssen.“

 


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