Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 66

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SÜNDENFALL 3:

BZÖ-Antrag der Abgeordneten Ing. Lugar, Hagen im EU-HA am 16.06.2010 betreffend Verhinderung der Abkehr Österreichs von seiner Antiatompolitik durch indirekte Zu­stimmung zur Pro-Kernenergiepolitik der Europäischen Union beim Europäischen Rat am 17. Juni 2010

Antragstext:

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass sich der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für europäische und internatio­nale Angelegenheiten beim Europäischen Rat am 17. Juni 2010 vehement und mit Nachdruck dagegen aussprechen werden, dass in den Schlussfolgerungen des Euro­päischen Rates der Bericht über das „Projekt Europa 2030  Herausforderungen und Chancen“ als ein nützlicher Beitrag für die Arbeiten der Europäischen Union in der Zu­kunft bezeichnet wird, wenn es dort unter anderem heißt:

„Die Suche nach einem tragfähigeren Energiemix muss auch die Nutzung der Kern­energie einschließen. Europa kann es sich nicht leisten, auf diese wichtige Energie­quelle zu verzichten, aber damit Investitionen in Kernenergie freigesetzt werden, bedarf es größerer Rechtssicherheit sowie der Weiterentwicklung der Sicherheitsstandards.“

Auch dieser Antrag wurde von SPÖ und ÖVP, aber auch von den Grünen!!! abgelehnt.

4. SÜNDENFALL:

Jüngstes erschreckendes Beispiel für einen kernenergiepolitischen Sündenfall stellt ein seitens des Wirtschaftsministeriums erstelltes Vorblatt zu einer Mitteilung der Europäi­schen Kommission mit dem Titel: „Energie 2020 Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“ dar, in welchem Österreich die Erstellung des EK-Strategiepakets für Energie und die darin enthaltenen Prioritäten begrüßt.

Nachfolgende Zitate aus diesem Strategiepapier veranschaulichen eindrucksvoll, wel­che Prioritäten diese Bundesregierung in Zusammenhang mit der Atomkraft begrüßt:

„In bestimmten Teilen der EU könnte bis 2020 wegen der begrenzten Lebensdauer der betreffenden Anlagen mehr als ein Drittel dieser Erzeugungskapazität wegbrechen. Dies bedeutet, dass die vorhandenen Kapazitäten ersetzt und ausgebaut () werden müssen.“

S. 5: „Der Beitrag der Kernenergie, auf die ungefähr ein Drittel des in der EU erzeugten und zwei Drittel des CO2-frei erzeugten Stroms entfallen, muss offen und objektiv be­urteilt werden.“

Diese Aussage isoliert betrachtet, hält bereits im ersten Teil nicht, was im Zweiten ver­langt wird.

Da wird im ersten Teil die Bedeutung der Kernenergie gepriesen, um dann eine offene und objektive Beurteilung zu fordern.

Und dann kommt auch noch ein Ausblick in die Zukunft mit dem Hinweis auf erfor­derliche Maßnahmen, die notwendig sind, um an der Kernenergie weiterhin festhalten zu können:

„Ebenso muss die längerfristige Zukunft durch die Entwicklung von Kernspaltungssys­temen der nächsten Generation (größere Nachhaltigkeit und Kraft-Wärme-Kopplung) und durch Kernfusion (ITER) vorbereitet werden.“

Weitere Zitate:

„Die EU muss weiterhin weltweit führend sein bei der Entwicklung von Systemen für si­chere Kernkraft, für den Transport radioaktiver Stoffe und für die Entsorgung nuklearer Abfälle.“

 


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