Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 68

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mittelbar zurückzunehmen. Darüber hinaus steht in diesem Zusammenhang eine mög­liche Vertragsverletzung im Raum, zumal Deutschland entsprechende im EURATOM-Vertrag vorgesehene Meldepflicht gegenüber der Europäischen Kommission verab­säumt hat.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dringend ersucht, sich nach ihrer in den letzten Jahren nachweisbar erfolgten Abkehr von einer glaubwürdigen Antiatomhaltung insbesondere durch das Mittragen Kernenergie freundlicher und unterstützender Beschlüsse auf Eu­ropäischer Ebene wieder auf die in der Vergangenheit fraktionsübergreifend einheitli­che Position in Fragen Kernenergie - nämlich das Festhalten am Ziel eines atomfreien Europas - welches mehrfach durch entsprechende Anträge im Nationalrat zum Aus­druck gebracht wurde, zu besinnen.

In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung weiters aufgefordert, sich auf eu­ropäischer Ebene, nicht zuletzt im Lichte der dramatischen Ereignisse in der Folge des Erdbebens in Japan und noch nicht abzuschätzenden Auswirkungen auf Leben und Umwelt durch den Austritt von radioaktiver Strahlung aus Atomreaktoren mit Nach­druck für die Umsetzung nachstehender Maßnahmen einzusetzen:

die umgehende Entwicklung eines verbindlichen Stufenplans zum europaweiten Aus­stieg aus der Kernenergie, mit Selbstverpflichtungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten zur sofortiger Abschaltung von bestimmten Kernkraftwerken (z. B. bei Fehlen eines Containments) und dem Ziel, innerhalb eines Zeitraumes von 10 bis maximal 15 Jah­ren die Europäische Union kernkraftfrei zu machen

einen Austritt Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag

die Sicherstellung eines funktionierenden, effizienten und raschen Informationssystems über Störfälle in Kernkraftwerken

die Schaffung eines Europäischen Notfallplans

die Entwicklung eines verbindlichen Masterplans für erneuerbare Energie auf europäi­scher Ebene.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht sich auf nationaler Ebene entweder durch die Einleitung entsprechender Schritte oder durch die Vorlage entsprechender Gesetzesentwürfe für die Umsetzung nachstehender Maßnahmen einzusetzen:

Evaluierung des heimischen Krisenmanagements, der Kompetenzen, der Notfallpläne

Einrichtung eines Bundesamtes für umfassende Sicherheitsvorsorge und Krisenma­nagement im BKA

umgehende Schaffung klarer Kompetenzen und einheitlicher Zuständigkeiten

Verhängung eines Atomstromimportverbotes

umgehendes Setzen von Maßnahmen in Richtung vollständige Energieautarkie, Ener­gieeffizienz und Energieeinsparung

Nicht zuletzt in Hinblick auf das massive Gefährdungspotential, dem Österreich auf­grund der die Staatsgrenzen umgebenden Kernkraftwerke ausgesetzt ist, wird die Bun­desregierung mit aller Schärfe ersucht, umgehend nachstehende Schritte zu setzen:

 


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