Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 73

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ren bildet ein vollständiger Verzicht auf die Nutzung von Atomenergie zur Energieer­zeugung. Österreich drängt seit langem mit Nachdruck auf europäischer und internatio­naler Ebene auf einen solchen Verzicht, wie das in der Volksabstimmung über das AKW Zwentendorf aus dem Jahre 1978 bereits zum Ausdruck gebracht wurde.

So lange dieser auf europäischer und internationaler Ebene jedoch nicht verwirklicht ist, gilt es in Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen alle geeigneten Si­cherheits- und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Sofort nach Bekanntwerden des Erdbebens in Japan und der möglichen nuklearen Be­drohung wurde in Österreich die nukleare Notfallplanung aktiviert und ein 24-Stunden-Präsenzdienst der Strahlenschutzbehörde eingerichtet, um für alle Eventualitäten vor­bereitet zu sein. Die Situation in Japan wird laufend überwacht.

Im Zusammenhang mit der dramatischen Lage in Japan muss auch die Sicherheitslage der europäischen Kernkraftwerke überprüft werden. Österreich setzt sich daher für "Stresstests" (umfassende Sicherheitsüberprüfung) aller europäischen Kernkraftwerke ein. Dieser Vorschlag wurde am 14. März 2011 im Rahmen der Ratstagung der EU-UmweltministerInnen eingebracht und wurde von der Europäischen Kommission über­nommen.

Österreich hat zwar kein eigenes Atomkraftwerk ist jedoch seit dem Jahre 2001 netto-Energieimporteur und bezieht somit Atomstrom von ausländischen Energieerzeugern. Auf Grund des Energiemixes dieser Erzeuger importiert Österreich durchgerechnet ca. 5 % Atomstrom.

Die Natur- und Umweltkatastrophe in Japan hat auch eine allgemeine Diskussion über das gegenwärtige Energiesystem ausgelöst. Österreich ist gemäß dem im Dezem-
ber 2008 verabschiedeten Energie- und Klimapaket der Europäischen Union dazu ver­pflichtet, den Anteil "Erneuerbarer Energieträger" am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 auf 34 Prozent zu erhöhen und gleichzeitig seine Treibhausgasemissionen in Sektoren, die nicht dem Emissionshandel (Nicht-ETS) unterliegen, bis 2020 um min­destens 16 Prozent (bezogen auf die Emissionen des Jahres 2005) zu reduzieren. Weiters soll die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent im Vergleich zum Referenz-Szenario erhöht werden.

Damit die Energiepolitik mit dem allgemeinen volkswirtschaftlichen und gesellschafts­politischen Zielsystem kompatibel ist, wurden Versorgungssicherheit, Umweltverträg­lichkeit, Sozialverträglichkeit, Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit als Rahmen­vorgaben fixiert.

Der Ausbau "Erneuerbarer Energien" hat in Österreich enorme Bedeutung für die na­tionale Eigenversorgung und Stärkung der Energieversorgungssicherheit, schafft neue Arbeitsplätze, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und ist zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele eine Notwendigkeit.

Die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung der Gesellschaft und die damit in Verbindung stehenden Kosten und Umweltauswirkungen dominieren in einem hohen Maße die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates. Es ist erforderlich, den Energieverbrauch möglichst gering zu halten, die eigenen Energieressourcen sorgsam zu nützen und auszubauen, notwendige Importe durch Diversifikation zu sichern und ausreichende Infrastrukturen für Transport und Speicher zur Verfügung zu stellen.

Mit einer ambitionierten Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz, der Energieein­sparung und dem engagierten Ausbau der Erneuerbaren Energien kann Österreich sei­ne Klimaschutzziele erreichen, die Abhängigkeit von Energieimporten drastisch zu ver­mindern und Wirtschaft und Beschäftigung einen kräftigen Schub zu geben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite