Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, zur Erzielung eines nachhaltigen Energiesystems folgende Punkte umzusetzen:
Förderung eines europa- und weltweiten Verzichts auf die Nutzung der Kernenergie;
konsequente Steigerung der Energieeffizienz in allen wesentlichen Sektoren, vor allem bei Gebäuden, Haushalten und Betrieben, Mobilität, Primärenergieeinsatz und Abwärmenutzung u. a. mithilfe eines einheitlichen Energieeffizienzgesetzes;
Einsatz für verbindliche Energieeffizienzziele auf europäischer Ebene;
Ausbau der "Erneuerbaren Energien" in der Stromerzeugung, im Wärmebereich und im Verkehrsbereich sowie weiterer Ausbau von Fernwärme und -kälte;
gemeinsam mit den EVU Anreize zur Vermeidung von Atomstromimporten zu setzen;
langfristige Sicherstellung der Energieversorgung durch ausreichende Infrastruktur für Transport und Speicher;
Energieverbrauch möglichst gering zu halten, die eigenen Energieressourcen sorgsam zu nützen bzw. auszubauen und die notwendigen Importe durch Diversifikation zu sichern;
Abhängigkeit von ausländischen Energieerzeugern zu senken, sowie den Energieverbrauch unter der Wirtschaftswachstumsrate zu stabilisieren;
bei der Erlassung bzw. Novellierung von Gesetzen diese auf ihre energiepolitischen Auswirkungen (Energieversorgungssicherheit in Österreich) hin zu prüfen;
dass die Mittel für die nicht-nukleare gemeinschaftliche Energieforschung, insbesondere zugunsten der erneuerbaren Energieträger und Steigerung der Energieeffizienz, umgeschichtet werden;
sich für eine totale Neuorientierung der europäischen Nuklearforschung im Rahmen des derzeit zu verhandelnden Euratom-Forschungsprogramms 2012-2013 einzusetzen und damit verbunden für eine grundlegende Änderung der Forschungsaktivitäten im Sinne des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung vor den desaströsen Folgen der energetischen Nutzung der Kernenergie;
alle Möglichkeiten zur Einberufung einer Euratom-Vertragsrevisionskonferenz mit dem Ziel eines Atomausstieges auszuschöpfen;
sich einzusetzen, dass die Sicherheitsforschung zu Lasten anderer Bereiche des Forschungsprogramms massiv verstärkt wird, um den höchst möglichen Schutz der Bevölkerung angesichts der noch bestehenden Kernkraftwerke in Europa zu gewährleisten;
Ausrichtung der im Herbst erwarteten Vorschläge für das Euratom-Forschungsprogramm 2014-2018 ausschließlich auf die Forschung zu nuklearer Sicherheit, auf Risikoforschung und Strahlenschutz sowie in den laufenden Verhandlungen des Rates über das Euratom-Forschungsrahmenprogramm 2012-2013 auf dieselbe Festlegung hinzuwirken;
möglichst rasche Einleitung einer rigorosen Sicherheitsüberprüfung ("Stresstest") aller europäischen Kernkraftwerke nach europaweit einheitlichen Standards;
sich dafür einzusetzen, dass in Zukunft durchgeführte Sicherheitsüberprüfungen (Stresstests) europäischer sowie angrenzender Kernkraftwerke verpflichtend stattfinden, und bei entsprechendem negativen Ausgang mit der einzig möglichen Konsequenz einer Abschaltung des entsprechenden Kraftwerks verbunden werden;
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