Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 81

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ratifiziert. Die UVP-RL wurde entsprechend geändert, im Übrigen ist sie völkerrechts­konform auszulegen. Das heißt, die Slowakei hat durch ihre Vorgangsweise nicht nur die Aarhus-Konvention verletzt sondern auch die UVP-RL.

Gemäß Art 259 AEUV kann jeder Mitgliedsstaat den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedsstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat. Bevor der Mitgliedsstaat Klage erhebt, muss er die Kommission damit befassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenhang mit dem Ausbau des AKW Mochovce die Kommission wegen Verletzung der Aarhus-Konvention und der UVP-RL durch die Slowakei im Sinne des Art 259 AEUV zu befassen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde betref­fend Volksabstimmung über den EURATOM-Vertrag und EURATOM-Forschungsrah­menprogramm

eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 19 Absatz 2 GOG zum Thema "Aktuelle Perspektiven der österreichischen und eu­ropäischen Energiepolitik nach Fukushima"

EURATOM, auch als Europäische Atomgemeinschaft (EAG) bezeichnet wurde gleich­zeitig mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Ge­meinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) durch die Römischen Verträge vom 27.3.1957 (in Kraft seit dem 1.1.1958) begründet. Gemeinsam bilden die drei Verträge die Grundlage für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG), heute Euro­päische Union (EU). Ziel von EURATOM ist die Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie und diesbezügliche Forschungen. Der Atomwirtschaft werden mit dem EURATOM-Vertrag EU-weite Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Energieträgern eingeräumt. Nach dem EU-Vertrag ist "die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt".1

Im Licht der aktuellen tragischen Ereignisse in Japan, erscheint die Förderung der Atomwirtschaft als integrales Ziel der Europäischen Union fragwürdiger als je zu vor. Das genaue Gegenteil ist das Gebot der Stunde: Der schnellstmögliche EU-weite Aus­stieg aus der Kernenergiegewinnung und die energiepolitische Wende hin zu nachhalti­ger und zukunftsfähiger Energieversorgung durch 100% erneuerbare Energien.

Auch Österreich finanziert die Atom-Industrie

EURATOM finanziert die EU-Atomforschung und hat Milliarden von Euro als Kredite für die Errichtung oder Modernisierung von Atomkraftwerken vergeben. Für die EURA­TOM-Forschungsprogramme sind im Zeitraum von 2007-2013 insgesamt 4,1 Milliarden Euro im EU-Budget reserviert. Dieser Budgetbeschluss wurde mit der Zustimmung der österreichischen Bundesregierung gefasst. In den vergangenen 30 Jahren hat die Atomforschung mehr als 60 Milliarden Euro von den Mitgliedsstaaten und EU-Institutio-


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