Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 80

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dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag vorzulegen und damit – wie dies im Volksbegehren „Raus aus EURA­TOM“ verlangt wurde – die Beschlussfassung einer Volksabstimmung über den Aus­stieg zu ermöglichen.

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Ich fordere Sie auf, die Betreiber dieses Volksbegehrens hier im Haus zu Wort kom­men zu lassen und das im Ausschuss entsprechend zu behandeln. (Beifall bei den Grü­nen.)

Atomstrom kann nur zurückgedrängt werden durch massive Förderung von erneuer­barer Energie. Österreich hat in Sachen Ökostrom leider seine Ziele verfehlt. Das rechtfertigt ein AKW Temelín, weil wir hier Ökostromblockade betreiben. Daher – Mi­nister Mitterlehner ist jetzt nicht mehr da –: Das Ökostromgesetz wird die Messlatte sein. Für Ökostrom brauchen wir alle erneuerbaren Ressourcen, die wir haben.

Die Grünen haben zum Beispiel in Oberösterreich 65 Kleinwasserkraftwerken zuge­stimmt, auch in Vorarlberg 4 Kraftwerken. Wir brauchen alle Ressourcen. Aber wir müs­sen endlich auch lernen, dass wir sehr sorgfältig mit unseren Ressourcen umgehen müssen, die Natur nicht zu kurz kommen darf und wir den Planeten nicht weiter zerstö­ren dürfen.

Das Eintreten für Umwelt, für erneuerbare Energie, gegen Atomkraft, das braucht ein­fach Engagement. Viele Bürgerinnen und Bürger in Österreich, in Europa und in der ganzen Welt engagieren sich jetzt dafür. Ich würde mir dieses Engagement endlich auch von Ihnen erwarten, anstatt Worthülsen, und ich bin der Meinung, Österreich braucht unbedingt ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden Entschließungsanträge stehen mit in Ver­handlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde betref­fend „Vertragsverletzungsverfahren AKW Mochovce“

eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 19 Absatz 2 GOG zum Thema "Aktuelle Perspektiven der österreichischen und euro­päischen Energiepolitik nach Fukushima"

Am 14. Jänner 2011 entschied das Aarhus Convention Compliance Comittee (ACCC) in Genf, dass die Slowakei durch die Genehmigung zentraler Änderungen des AKW Mochovce im Jahre 2008 die Aarhus-Kovention verletzt habe.1 Die Änderungen stellten zumindest eine Überprüfung bzw Aktualisierung im Sinne Art 6 Abs 10 der Konvention dar, die einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterziehen seien. Die Öffentlichkeitsbeteili­gung habe so frühzeitig zu erfolgen, dass Einwände noch berücksichtigt werden könn­ten. Dies sei nicht der Fall gewesen.

Das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) wurde von der Europäischen Union (sowie den Mitgliedstaaten)


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