Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 106

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so etwas pragmatisch vor sich gehen kann. Umweltorganisationen wissen ganz genau: Wenn wir über Atomausstieg reden, müssen wir auch über Alternativen reden. Und die Alternativen reichen von Energieeffizienz bis hin zum Ausbau erneuerbarer Energien. Auch da zeichnet dieses Haus und die Bundesregierung ein weitgehender Konsens aus – im Grundsatz, nicht in jedem einzelnen Detail, nicht in jedem einzelnen Projekt, dazu kann es auch unterschiedliche Positionen geben.

Wenn man sich das Ausbauprogramm der Verbund AG anschaut, sieht man, dass es sehr viele Projekte gibt, bei denen es eigentlich auch Konsens mit Umweltorganisa­tionen gibt. Dass generell der Ausstieg aus Atomenergie das Bohren ganz besonders harter Bretter ist – um dieses Zitat zu verwenden –, wissen wir. Es kann und soll uns aber nicht daran hindern, dass wir an diesem Ziel möglichst geschlossen und intensiv weiterarbeiten.

Zu den Fragen der Dringlichen Anfrage im Einzelnen. – Ich möchte vorausschicken, dass viele Fragen in dieser Anfrage unterschiedliche Ministerien betreffen. Daher wä­ren die Fragen richtigerweise an diese Ministerien zu richten gewesen, aber die Ge­schlossenheit der Bundesregierung in dieser Frage, die sich ja heute Vormittag auch wieder gezeigt hat, führt dazu, dass ich die Beantwortung natürlich vornehme, manche in allgemeiner Hinsicht. (Zwischenruf beim BZÖ.)

Zu den einzelnen Fragen:

Zu den Fragen 1, 2, 4 und 5 – ich habe manchmal Fragen, die zusammengehören, zu­sammengefasst –:

Die Bundesregierung hat heute den Aktionsplan für ein internationales Umdenken be­treffend Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz verabschiedet. Dabei wurde auch festgelegt, dass wir uns natürlich gegen jede Form der Förderung von Kernenergie und gegen den Bau neuer AKW einsetzen, und dass der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt die oberste Priorität haben.

Im Kontext europäischer Verhandlungen zur Bekämpfung des Klimawandels haben wir uns immer dafür eingesetzt, dass Kernkraft keine Einstufung als nachhaltige Form der Energiegewinnung bekommt, und betont, dass sie keine tragfähige Option zur Be­kämpfung des Klimawandels ist. Das war nicht immer so, und diese Diskussion war nicht leicht, weil es natürlich etliche europäische Staaten gegeben hat, die genau die­ses Ziel verfolgt haben, nämlich dass Energie, die durch Kernkraftwerke erzeugt wird, beim Thema saubere, umweltfreundliche Energie angesiedelt ist.

Österreich hat sich auch mehrfach für eine Revision des Euratom-Vertrages hin zu ei­nem Sicherheitsvertrag eingesetzt. Das hat in der Vergangenheit nur bei wenigen Mitglied­staaten Unterstützung gefunden. Der Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 – und ich glaube, das ist jedem, der sich rechtlich mit diesem Thema befasst hat, klar – war nur möglich, indem beiden Verträgen – nämlich EGKS und EAGV, also dem Eura­tom-Vertrag – zugestimmt wurde.

Über einen gesonderten Ausstieg gibt es unterschiedliche Rechtspositionen, das wis­sen wir, aber die überwiegende Mehrheit der Rechtsexperten – auch des Verfassungs­dienstes und des Völkerrechtsbüros – ist der Meinung, dass ein eigenständiger Aus­tritt – auch wenn es Interpretationen aufgrund des Lissabon-Vertrags geben sollte – nicht möglich ist, weil die beiden Institutionen ganz intensiv miteinander verflochten sind. Man kann aber darüber hinaus auch die Frage stellen, ob es überhaupt klug wä­re, auszutreten, weil das natürlich hieße, dass man dort die Einflussmöglichkeiten ver­liert.

Zum Volksbegehren, das stattgefunden hat: Ich möchte jetzt die Zahl der Unterstützer nicht kommentieren, aber es gab einige Umweltorganisationen, die das nicht vertreten oder nicht unterstützt haben – genau aus diesem Grund: Sie haben gesagt, dass wir


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